Die dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Finanzmittel für den Förderzeitraum 2023 sind ausgeschöpft. Alle Anträge, die bis einschließlich zum 15.06.2023 vollständig in genehmigungsfähiger Form vorlagen, werden noch abschließend bearbeitet. Der Förderbescheid wird postalisch übermittelt.
Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Förderanträge wird darum gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Anträge, die nach dem 15.06.2023 eingehen, werden gemäß der Richtlinie vom 26.04.2022 nicht bearbeitet.
Informationen über die Fortführung oder eventuelle Anpassungen des Förderprogramms für das Jahr 2024 werden auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen bekannt gegeben.