Der neue Landschaftsplan wird einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Gelsenkirchen leisten. Aktuelle gesetzliche und planerische Grundlagen werden in den neuen Landschaftsplan einfließen.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 die Neuaufstellung des Landschaftsplans für das gesamte Stadtgebiet beschlossen und den Geltungsbereich festgelegt.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum zwischen dem 27.05.2024 bis 05.07.2024 (mit der Möglichkeit weitere Stellungnahmen bis zum 19.07.2024 abzugeben) statt. Die Planunterlagen standen in diesem Zeitraum auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Ergänzend konnten die Planentwürfe im Rathaus Buer während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Eine persönliche Erläuterung der Planunterlagen war nach telefonischer Terminabstimmung möglich. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Entwurfsbearbeitung geprüft. Die Hinweise, Bedenken und Anregungen wurden abgewogen. Der Abwägungsvorschlag ist in die Erarbeitung des Entwurfs eingeflossen.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist für Ende Juni 2025 angestrebt. Mit dem Entwurfsbeschluss wird auch die öffentliche Auslegung gemäß § 17 Abs. 1 LNatSchG NRW beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgt über das Amtsblatt. Zusätzlich erfolgt eine Presseinformation. Die Information über die Offenlage wird auf dieser Seite veröffentlicht.
Der Satzungsbeschluss ist für 2026 angestrebt. Nach Erhalt des Satzungsbeschlusses wird der Plan der Bezirksregierung Münster gemäß § 18 LNatschG NRW angezeigt. Der Landschaftsplan tritt anschließend durch die ortsübliche Bekanntmachung in Kraft.