Bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen und des regionalen Flächennutzungsplans haben Sie die Möglichkeit, sich in einer zweistufigen Öffentlichkeitbeteiligung einzubringen. Zuerst erfolgt die sogenannte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, dann folgt die öffentliche Auslegung. In beiden Stufen können Sie nicht nur Einsicht in die Planungen nehmen, sondern auch eigene Anregungen und Stellungnahmen abgeben.
Im Folgenden können Sie Einsicht in Bebauungspläne und den Regionalen Flächennutzungsplan nehmen und Stellungnahmen abgeben.
- Bebauungspläne werden für einzelne Teilgebiete des Gelsenkirchener Stadtgebiets erstellt, um die räumliche Nutzung zu steuern.
- Der Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) wurde für die Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen als Entwicklungskonzept beschlossen.
Sollten Sie einige Begriffe nicht verstehen, werfen Sie gern einen Blick in das Planlexikon. Es erklärt die wichtigsten Stadtplanungsbegriffe.