Bei allen Planungsvorhaben haben Sie die Möglichkeit, sich über Anlass und Ziele zu informieren und Ihre Anregungen und Bedenken auf verschiedene Weise einzubringen.
Bei der Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen, des regionalen Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans gibt es eine nach dem Baugesetzbuch geregelte zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Bei anderen Planungen, etwa dem Bau von Straßen oder der Aufstellung von Gestaltungskonzepten, erhalten Sie ebenfalls Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planentwürfe und zu einer Äußerung.