Vortrag, 15. Juni 2021, 19:00 Uhr, Schloss Horst - Rittersaal
Die zeitgemäße Sprache kennt noch das "Anprangern"; und nimmt damit Bezug auf die historische Strafe des Prangers. Darunter verstand man ein Gerät oder eine Bühne, an dem bzw. auf der eine delinquente Person-oft gekennzeichnet durch eine auf die vorgeworfene Missetat hinweisende Tafel-ausgestellt und so dem öffentlichen Spott (und wegen der Wehrlosigkeit des/der fixierten Betroffenen auch körperlichen Misshandlungen) ausgesetzt wurde. Andere Formen solcher "Ehrenstrafen" (oder "Schandstrafen") waren zum Beispiel der schimpfliche Aufzug (mit nachgebildetem Tierkopf, Schandmaske, Schandflöte oder Halsgeige) oder das erzwungene öffentliche Tragen von Steinen. Der Vortrag geht auf die historischen Hintergründe dieser bis zur Aufklärung vollzogenen Strafen ein und fragt nach den Gründen, aus denen heute wieder der Ruf nach solchen beschämenden Bestrafungsformen erhoben wird.
Der Referent Prof. Dr. Wolfgang Schild ist Professor für Strafrecht, Strafprozeßrecht, Rechtsphilosophie und Strafrechtsgeschichte an der Universität Bielefeld.
Dieser Termin ist kostenfrei.