Vollmacht und Patientenverfügung
Niemand denkt gern daran, obwohl es jeden treffen kann: Durch Krankheit oder Unfall verliert man die Fähigkeit, über sein Leben und Schicksal selbst zu bestimmen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung helfen, dass die eigenen Wünsche auch dann noch respektiert und befolgt werden, wenn man selbst nicht mehr aktiv dafür sorgen kann.
Die Betreuungsbehörde der Stadt Gelsenkirchen stellt Vordrucke des Bundesministerium der Justiz zur Verfügung. Die Vordrucke können bei der Betreuungsbehörde abgeholt oder heruntergeladen und ausgedruckt werden. Anschließend können die Vordrucke ausgefüllt, dabei auch ergänzt oder in Teilen gestrichen werden. Eine Beglaubigung kann durch Notare und die Betreuungsbehörde der Stadt Gelsenkirchen erfolgen.
Bei Fragen zu den Vordrucken steht die Betreuungsbehörde der Stadt Gelsenkirchen zur Verfügung.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie in "guten Tagen“ Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten alleine zu besorgen. Die Vorsorgevollmacht vermeidet grundsätzlich eine gesetzliche Betreuung.
Voraussetzung ist das Vorliegen der "Geschäftsfähigkeit“, d.h. dass man in der Lage ist, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einer Vertrauensperson die Befugnis erteilen, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit verbindliche Erklärungen abzugeben und wichtige Entscheidungen zu treffen.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist Ihre persönliche Anweisung an die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt, in der Sie festlegen können, wie Sie als Patientin bzw. Patient behandelt werden möchten für den Fall, dass keinerlei Aussicht auf Heilung oder Genesung besteht.
Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit
amtlicher Lichtbildausweis
Die Beratung und das Infomaterial ist kostenlos. Für die Beglaubigung fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an.
Vorsorgeformulare
Vollmacht und Patientenverfügung
Niemand denkt gern daran, obwohl es jeden treffen kann: Durch Krankheit oder Unfall verliert man die Fähigkeit, über sein Leben und Schicksal selbst zu bestimmen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung helfen, dass die eigenen Wünsche auch dann noch respektiert und befolgt werden, wenn man selbst nicht mehr aktiv dafür sorgen kann.
Die Betreuungsbehörde der Stadt Gelsenkirchen stellt Vordrucke des Bundesministerium der Justiz zur Verfügung. Die Vordrucke können bei der Betreuungsbehörde abgeholt oder heruntergeladen und ausgedruckt werden. Anschließend können die Vordrucke ausgefüllt, dabei auch ergänzt oder in Teilen gestrichen werden. Eine Beglaubigung kann durch Notare und die Betreuungsbehörde der Stadt Gelsenkirchen erfolgen.
Bei Fragen zu den Vordrucken steht die Betreuungsbehörde der Stadt Gelsenkirchen zur Verfügung.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie in "guten Tagen“ Vorsorge treffen für den Fall, dass Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten alleine zu besorgen. Die Vorsorgevollmacht vermeidet grundsätzlich eine gesetzliche Betreuung.
Voraussetzung ist das Vorliegen der "Geschäftsfähigkeit“, d.h. dass man in der Lage ist, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einer Vertrauensperson die Befugnis erteilen, im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit verbindliche Erklärungen abzugeben und wichtige Entscheidungen zu treffen.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist Ihre persönliche Anweisung an die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt, in der Sie festlegen können, wie Sie als Patientin bzw. Patient behandelt werden möchten für den Fall, dass keinerlei Aussicht auf Heilung oder Genesung besteht.
Voraussetzungen
Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit
Benötigte Unterlagen
amtlicher Lichtbildausweis
Gebühren
Die Beratung und das Infomaterial ist kostenlos. Für die Beglaubigung fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 € an.