Die Verfahrenslotsinnen beraten junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einer (drohenden) Behinderung sowie deren Familien und Angehörige. Sie helfen, Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB VIII und SGB IX) zu erhalten und begleiten und unterstützen bei Anträgen.
Eingliederungshilfen können sein:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Anspruchsberechtigte Personen sind:
- junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einer (drohenden) Behinderung
- Eltern und Personensorgeberechtigte (bspw. ein Vormund)
- andere Personen, die für die Erziehung für den jungen Menschen verantwortlich sind
- gesetzliche Vertretungen (bspw. Betreuerinnen und Betreuer)
Die Verfahrenslotsinnen unterstützen dabei, die richtigen Ansprechpersonen zu finden, helfen bei der Antragsstellung und unterstützen dabei Ansprüche durchzusetzen.
Die Beratung und Begleitung durch die Verfahrenslotsinnen kann zu jedem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Auch wenn bereits ein Antrag gestellt wurde oder eine Eingliederungshilfe bewilligt wurde.
Das Angebot ist unabhängig, kostenlos, freiwillig und vertraulich.
Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Verfahrenslotsinnen per E-Mail.
Verfahrenslotsinnen - Unterstützung für Familien mit Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden) Behinderung
Die Verfahrenslotsinnen beraten junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einer (drohenden) Behinderung sowie deren Familien und Angehörige. Sie helfen, Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB VIII und SGB IX) zu erhalten und begleiten und unterstützen bei Anträgen.
Eingliederungshilfen können sein:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Anspruchsberechtigte Personen sind:
- junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einer (drohenden) Behinderung
- Eltern und Personensorgeberechtigte (bspw. ein Vormund)
- andere Personen, die für die Erziehung für den jungen Menschen verantwortlich sind
- gesetzliche Vertretungen (bspw. Betreuerinnen und Betreuer)
Die Verfahrenslotsinnen unterstützen dabei, die richtigen Ansprechpersonen zu finden, helfen bei der Antragsstellung und unterstützen dabei Ansprüche durchzusetzen.
Die Beratung und Begleitung durch die Verfahrenslotsinnen kann zu jedem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Auch wenn bereits ein Antrag gestellt wurde oder eine Eingliederungshilfe bewilligt wurde.
Das Angebot ist unabhängig, kostenlos, freiwillig und vertraulich.
Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Verfahrenslotsinnen per E-Mail.
Voraussetzungen
- Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einer (drohenden) Behinderung
- Wohnort Gelsenkirchen
Benötigte Unterlagen
Gebühren