Die Stadt Gelsenkirchen fördert die Zukunftsfähigkeit der wirtschaftlich tätigen Organisationen am Standort. Ziel der Förderung ist die Steigerung der Anpassungsfähigkeit rechtlich eigenständiger Unternehmen (KMU) und gemeinnütziger Organisationen, insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels sowie der Minderung von Emissionen von CO2-Äquivalenten. Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie ist mit dem Beschluss zur Drucksachennummer 20-25/09349 in Kraft.
Die Förderung beträgt 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 6.000 Euro brutto pro Organisation für verschiedene Maßnahmen aus den Bereichen Umwelt- und Energiemanagement, Klimarisikoanalyse, Bilanzierung, Berichterstattung, Ressourcenschutz und dem Ersatz verwendeter Stoffe und Materialien.
Näheres zu den förderfähigen Maßnahmen ist in der Förderrichtlinie selbst zu finden.
Als Grundlage für die Höhe der Bewilligung wird der mit dem Antrag einzureichende Kostenvoranschlag herangezogen.
Eine Antragstellung ist bis zum Ende des dritten Quartals des Jahres möglich.
Die geförderte/n Maßnahme/n muss/müssen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein inklusive Einreichung der Rechnung zu der/den Maßnahme/n.
Anträge müssen vollständig und in genehmigungsfähiger Form vorliegen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Anträge können elektronisch an die Emailadresse wirtschaftsfoerderung@gelsenkirchen.de versandt werden.
Der Förderbescheid wird per Mail oder postalisch übermittelt.
Antragsberechtigt sind Organisationen, die alle der folgenden formellen Voraussetzungen erfüllen:
- rechtlich eigenständige kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der EU-Definition für KMU) und gemeinnützige Organisationen,
Nicht antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen des privaten Rechts, die sich ganz oder teilweise im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften befinden (bspw. Gesellschaften, bei denen der Bund, die Länder oder Kommunen beteiligt sind),
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Weitere Voraussetzungen:
- Einreichung eines Kostenvoranschlages, zu der/den durchzuführenden Maßnahme/n,
- Einreichung eines Nachweises der Qualifikation der mit der Durchführung der Maßnahme/n betrauten Organisation/Person (Verweis auf aktuelle Webseite mit entsprechenden Referenzen ist ausreichend).
Hinweise und Details zu der Antragstellung und zu den zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie.
• Förderantrag inkl. datenschutzrechtlicher Einwilligung und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen