Die Stadt Gelsenkirchen fördert die Prüfung der Machbarkeit zur Installation von Solar- und Gründachanlagen auf Immobilien rechtlich eigenständiger Unternehmen (KMU) und gemeinnütziger Organisationen. Im Rahmen der Machbarkeit können u.a. die Statik, die elektrische Verteilung, der Brandschutz und Wirtschaftlichkeit durch das durch die Stadt Gelsenkirchen beauftragte Unternehmen TMWRK GmbH und deren Unterauftragnehmer geprüft werden. Die der Förderung zugrundeliegende Förderrichtlinie ist mit dem Beschluss zur Drucksachennummer 20-25/6649 in Kraft.
Die Förderung erfolgt als vollfinanzierte Sachleistung und wird seitens des beauftragten Unternehmens TMWRK GmbH direkt mit der Stadt Gelsenkirchen abgerechnet.
Die Anträge müssen vollständig und in genehmigungsfähiger Form vorliegen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Die Anträge können per Post oder an wirtschaftsfoerderung@gelsenkirchen.de versandt werden.
Antragsberechtigt sind Organisationen, die alle der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- rechtlich eigenständige kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der EU-Definition für KMU) und gemeinnützige Organisationen,
- Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, in deren Eigentum sich Immobilien innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Gelsenkirchen befinden,
- Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, welche Immobilien innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Gelsenkirchen angemietet oder gepachtet haben und eine Vereinbarung zur Installation der betreffenden Anlagen mit der Eigentümerin/dem Eigentümer sowie eine Vereinbarung für den Erhalt der betreffenden Anlagen nach Auszug vorweisen können.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, welche gewerbsmäßig mit der Installation von Solar- und Gründachanlagen beschäftigt sind oder von solchen Unternehmen beherrscht werden,
- Juristische Personen des privaten Rechts, die sich ganz oder teilweise im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften befinden (bspw. Gesellschaften, bei denen der Bund, die Länder oder Kommunen beteiligt sind),
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Bei Gründachanlagen und Solar- Gründachanlagen:
- Dach muss an das öffentliche Mischkanalisationsnetz angeschlossen sein (Ziel Abkopplung)
Bei reinen Solardachanlagen:
- Ab 125 m² Schrägdachfläche
- Ab 200 m² Flachdachfläche
Das Solar- und/oder Gründachanlagenpotential der zu untersuchenden Immobilie muss mindestens als „geeignet“ im Gründachkataster (Gründachkataster) bzw. Solardachkataster (Solardachkataster) des RVR gekennzeichnet sein.
In Gebieten in welchen aktuell oder zukünftig Hitzebelastungen nachweisbar bzw. zu erwarten sind (Zone 1 bis 3), werden Bewerbungen bevorzugt ausgewählt, welche die Umsetzung von Gründachanlagen oder Solar- und Gründachanlagen in Kombination umsetzen möchten.
Zudem werden in diesen Zonen Machbarkeitsstudien für Gründachanlagen auf Metalldächern priorisiert.
Bei gleichwertigen Bewerbungen wird nach dem Eingangsdatum der Bewerbung per Mail entschieden.
Hinweise und Details zu Antragstellung und zu erbringenden Nachweisen finden sich in der Förderrichtlinie unter "Mehr Informationen".