Jeder von uns kennt an Gewässern bauliche Anlagen. Die bekanntesten sind zum Beispiel Brücken, die uns sicher über ein Gewässer bringen. Aber auch nicht gleich bekannte bauliche Anlagen fallen hier runter, unter anderem Stege, Zäune, Kabel, Dämme, Rohrleitungen oder auch Wege.
Die baulichen Anlagen können eine Einwirkung auf ein Gewässer darstellen. So können Brücken mit ihren Pfeilern das Gewässerbett verengen, was im schlimmsten Fall zu einem Rückstau des Wassers führen könnte. Aus diesem Grund müssen solche Anlagen an Gewässern von der unteren Wasserbehörde genehmigt werden.
Wir empfehlen, Ihren Antrag und die erforderlichen Antragsunterlagen (z.B. Statik, Hydraulik, etc.) im Vorfeld mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Den Antrag reichen Sie bitte mindestens 4 Wochen vor der geplanten Umsetzung bei der unteren Wasserbehörde ein.
Einzelfallabhängig:
- Erläuterungsbericht
- Übersichtslageplan
- Planunterlagen (Lagepläne, Schnitte und Details)
- Kostenschätzung der Baukosten
- ggf. geprüfte Statik (Brücken und Stege)
- ggf. Hydraulik (Durchlass, Verrohrung)
Die Unterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung und im Bedarfsfall in mehrfacher Ausfertigung einzureichen. Es wird dringend empfohlen vor Antragsstellung Kontakt mit den genannten Ansprechpartnern zu suchen, um das Vorhaben frühzeitig auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit hin prüfen zu lassen.
Die Verwaltungsgebühr bemisst sich im Einzelfall nach der Höhe der Baukosten.