25. August 2026, 14:33 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 30.September 2021 geboren sind, werden am 1. August 2027 schulpflichtig.
Das Anmeldeverfahren findet in der Zeit vom 21. September bis 2. Oktober 2026 statt.
Der frühzeitige Termin soll gewährleisten, dass, soweit bei Kindern sprachliche Defizite bestehen, diese durch Sprachförderkurse, die bis zur Einschulung durchgeführt werden, beseitigt werden können.
Die Sorgeberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben bereits eine schriftliche Mitteilung des Referats Bildung erhalten, die über das Anmeldeverfahren informiert. Die Anmeldung ist von den Sorgeberechtigten an der gewünschten Grundschule abzugeben.
Die Sorgeberechtigten erhalten dann von dieser Schule eine Einladung zu einem Anmeldegespräch.
Jüngere Kinder können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. Die Sorgeberechtigten dieser Kinder erhalten keine besondere Mitteilung. Es ist daher erforderlich, dass diese einen Termin mit der Schule vereinbaren.
In allen Fällen gilt: Das Anmeldegespräch kann nur persönlich mit dem einzuschulenden Kind erfolgen. Die Sorgeberechtigten werden darüber hinaus gebeten, unbedingt das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde sowie den Impfpass des Kindes und ggf. den Nachweis über das Sorgerecht mitzubringen.
Der erste Schultag für alle Schulanfänger ist Donnerstag, der 2. September 2027. Über den genauen Unterrichtsbeginn werden die Sorgeberechtigten von den Grundschulen rechtzeitig vor den Sommerferien 2027 schriftlich unterrichtet.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen oder das Referat Bildung (Rufnummer 169-91 24) zur Verfügung.