10. August 2026, 12:49 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, des Verkehrsüberwachungsdienstes, der Stadtplanung und der Bauordnung haben gemeinsam mit dem Jobcenter Gelsenkirchen, dem Energieversorger ELE sowie der Polizei am Donnerstag, 6. August, Gebäude in der Herner Straße, Schalker Straße, Uechtingstraße und Bergmannstraße kontrolliert.
Bei den gemeinsamen Objektprüfungen wurden zahlreiche Verstöße und bauliche Mängel festgestellt. Die beteiligten Dienststellen leiteten unmittelbar entsprechende Maßnahmen ein. Dazu gehörten unter anderem Nutzungsuntersagungen, bauordnungs- und wohnungsaufsichtsrechtliche Verfahren, die Sperrung von Gas- und Stromzählern sowie die weitere Überprüfung möglicher Verstöße gegen den Bezug von Sozialleistungen.
In der Herner Straße konnten sieben von insgesamt acht Wohnungen begangen werden. Dabei wurden unter anderem Mängel im Treppenhaus festgestellt. So war die Haustür nicht ordnungsgemäß schließfähig, außerdem war ein Fenster im Dachgeschoss gesplittert. Die Bauordnung leitete entsprechende Verfahren ein. Wegen formeller Illegalität wurden zudem für vier Wohnungen Nutzungsuntersagungen ausgesprochen.
Darüber hinaus wurden Hinweise auf mögliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialleistungen festgestellt. Diese Fälle werden durch den Kommunalen Ordnungsdienst nachkontrolliert. Auch ein möglicher Verstoß gegen mietrechtliche beziehungsweise wohnungsaufsichtsrechtliche Vorschriften wird weiter geprüft.
In einem Haus an der Bergmannstraße wurden durch die ELE zwei Gaszählersperrungen vorgenommen.
Mängel in Gebäuden an der Schalker Straße
Auch in den Gebäuden an der Schalker Straße wurden erhebliche Mängel festgestellt. Neben einer Gas- und drei Stromzählersperrungen wurde in dem ersten Gebäude eine Nutzungsuntersagung für eine Wohnung im Dachgeschoss ausgesprochen. Zudem leitete die Bauordnung ein Verfahren wegen Mängeln im Treppenhaus ein. Festgestellt wurden unter anderem offene Kabelführungen und eine fehlende Absturzsicherung. Das Jobcenter stellte einen Verdacht auf möglichen Sozialleistungsmissbrauch fest; eine Nachkontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst ist vorgesehen.
In dem zweiten Gebäude auf der Schalker Straße konnten fünf von acht Wohnungen kontrolliert werden. Neben einer Stromzählersperrung wurden mehrere Verdachtsfälle von Sozialleistungsmissbrauch festgestellt und eine weitere Prüfung veranlasst. Darüber hinaus wurden Mängel im Treppenhaus festgestellt. Die Haustür war nicht schließfähig, außerdem wurden offene Kabelführungen und Brandlasten festgestellt.
Die Bauordnung ordnete eine Nutzungsuntersagung für eine Wohnung im Dachgeschoss an. Für einen illegal errichteten Anbau im Hinterhof wurde eine Abrissverfügung erlassen. Wegen einer Vermüllung der privaten Hoffläche mit Bauschutt und Altmöbeln erfolgten zudem Mitteilungen an GELSENDIENSTE und das Referat Umwelt. Darüber hinaus wurden drei Gewerbebetriebe zur weiteren Prüfung beziehungsweise Abmeldung an die zuständige Gewerbeabteilung gemeldet.
In der Uechtingstraße konnten vier von insgesamt acht Wohnungen begangen werden. Von den dort gemeldeten Personen wurde ein Großteil angetroffen. In einem Fall ergaben sich Hinweise auf eine mögliche unerlaubte Ortsabwesenheit und damit auf einen möglichen Sozialleistungsmissbrauch. Auch dieser Sachverhalt wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst nachkontrolliert.
Auch der Verkehrsüberwachungsdienst war im Umfeld der kontrollierten Objekte im Einsatz. Insgesamt wurden 46 Verwarnungen ausgesprochen. In elf Fällen wurden Bußgeldverfahren wegen fehlender beziehungsweise fehlerhafter Fahrerlaubnisse eingeleitet.
Darüber hinaus wurden fünf Halterinnen beziehungsweise Halter aufgefordert, nicht zugelassene Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. In sechs Fällen waren wegen Verkehrsbehinderungen Abschleppmaßnahmen erforderlich.
Die gemeinsame Kontrolle dient dazu, unterschiedliche Problemlagen im Umfeld einzelner Immobilien gebündelt zu überprüfen und festgestellte Verstöße unmittelbar zu bearbeiten. Durch das Zusammenwirken der beteiligten Dienststellen können ordnungsrechtliche, baurechtliche, wohnungsaufsichtsrechtliche, sozialrechtliche und verkehrliche Sachverhalte gleichzeitig betrachtet und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Die eingeleiteten Verfahren und festgestellten Sachverhalte werden durch die zuständigen Stellen weiterbearbeitet und teilweise im Rahmen von Nachkontrollen überprüft.