07. Juli 2026, 16:36 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Seit mittlerweile 15 Jahren unterstützt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Familien in Gelsenkirchen dabei, Kindern und Jugendlichen bessere Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen. Um den Service für die Familien weiter zu verbessern, erweitert die Stadt ihr Beratungsangebot.
So wird neben dem bestehenden Kundenbüro an der Kurt-Schumacher-Straße 4 zeitnah ein zweiter Standort eröffnet. Ziel ist es, die Erreichbarkeit weiter zu verbessern. Die Eröffnung des neuen Kundenbüros steht unmittelbar bevor. Aktuelle Details und Öffnungszeiten werden in Kürze bekannt gegeben.
Für den Umzug sowie die Einrichtung des neuen Standortes bleibt das Kundenbüro an der Kurt-Schumacher-Straße 4 daher ab dem 16. Juli 2026 vorübergehend geschlossen. Ab dem 28. Juli 2026 steht der Standort den Familien wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Während der Schließzeit können Anträge weiterhin unkompliziert eingereicht werden:
• per E-Mail an bildungspaket@gelsenkirchen.de
• über das Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen oder
• per Post.
Alle aktuellen Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket, Antragsformulare sowie weitere Hinweise sind jederzeit auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen abrufbar.
Mit Blick auf den bevorstehenden Schulstart wird außerdem darauf hingewiesen, dass schulpflichtigen Kindern im August das Schulbedarfspaket in Höhe von 130 € für die Anschaffung von Schulmaterialien zusteht.
Damit die Leistungen rechtzeitig ausgezahlt werden können, werden anspruchsberechtigte Familien gebeten, die erforderlichen Nachweise frühzeitig einzureichen. Hierzu zählen beispielsweise ein gültiger Wohngeldbescheid (WoGG) oder ein Kinderzuschlagsbescheid (KiZ). Familien, die Leistungen nach dem SGB II das Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) beziehen, beantragen die Leistungen für Bildung und Teilhabe über das zuständige Jobcenter.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeitenden des Bildungs- und Teilhabepakets gerne unter der Rufnummer 169-3700 zur Verfügung.