29. Juni 2026, 12:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam Problemimmobilien der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 26. Juni 2026, sechs Häuser im Stadtgebiet.
Von 31 Wohnungen konnten 18 begangen werden. Insgesamt wurden 34 Personen von Amts wegen abgemeldet.
Drei Häuser wurden in der Devensstraße kontrolliert. In einem Gebäude wurden bauliche Änderungen in Form von Raumzuschlägen und fehlenden Absturzsicherungen an den Fenstern der Wohnungen festgestellt. Die Wohnungsaufsicht fordert den Eigentümer zur unmittelbaren Instandsetzung des Fensterglases auf. Die ELE sperrte drei Stromzähler wegen Zahlungsrückständen.
Wegen Müllablagerungen vor dem Haus sowie auf dem angrenzenden Parkdeck des Flurstücks leitet GELSENDIENSTE ein Verfahren gegen den Eigentümer ein.
Auf dem Parkdeck wurde in der hinteren Ecke eine geringflächige Einzäunung festgestellt, in welcher zwei vernachlässigt wirkende Wasservögel eingepfercht wurden. Die Tiere hatten weder Zugriff auf Futter noch auf frisches Trinkwasser. In Anbetracht der Tagestemperaturen und der fraglichen Haltungsform wurde das Veterinäramt hinzugezogen, die beide Tiere dem Tierheim zuführen mussten. Gegen den Halter wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wird der Eigentümer zu Schadnagerbekämpfungsmaßnahmen aufgefordert.
In einem weiteren Haus der Devensstraße stellte die Bauordnung ebenfalls bauliche Mängel im Treppenhaus in Form von Brandlasten (Massivholz-Einbauschrank), offenliegenden Heizungsrohren, einer fehlenden Absturzsicherung des Flurfensters am Podest fest.
Die im Präventionsrat Horst kommunizierten Hinweise auf Nutzung des Kellers zu Prostitutionszwecken haben sich vor Ort nicht bestätigt.
In dem angrenzenden Haus wurde die Nutzung von vier Wohnungen untersagt. Da im Treppenhaus Brandlasten vorgefunden wurden und es an Kabelführungen sowie einer Absturzsicherung des Flurfensters mangelte, erfolgt ein Verfahren gegen den Eigentümer. Die ELE sperrte in dem Objekt zwei Stromzähler wegen erhöhter Zahlungsrückstände.
In einem Haus auf der Horster Straße im Norden der Stadt wurden in allen Wohnungen bauliche Änderungen durch veränderte Raumaufteilung festgestellt. Überdies fordert die Wohnungsaufsicht den Eigentümer zur Instandsetzung der schließunfähigen Flurfenster auf. Erhöhte Zahlungsrückstände veranlassten die ELE auch in diesem Objekt zur Sperrung von einem Stromzähler.
In einem Haus der Engernstraße konnten die Dienstkräfte bei drei wohnhaften Familien mehrere Kinder im schulpflichtigen Alter antreffen. Als Grund für den fehlenden Schulbesuch nannten die Erziehungsberechtigten in einem Fall Bauchweh, in einem anderen Fall Lausbefall und im Weiteren einen Kindergeburtstag. Nach Rücksprache mit dem Sekretariat wurden alle unentschuldigten Kinder zum Schulbesuch aufgefordert, was durch die Erziehungsberechtigten entsprechend umgesetzt wurde.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 18 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und fünf Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durchgeführt.
Weiterhin wurde ein Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet.