29. Juni 2026, 12:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das städtische Referat für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst und Gewerbeabteilung) kontrollierte zusammen mit dem betrieblichen Umweltschutz, der Lebensmittelüberwachung, der Polizei Gelsenkirchen, dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) sowie dem Hauptzollamt Dortmund bei einer behördenübergreifenden Kontrollaktion im Rahmen von „Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit - GeOS“ Mitte Juni fünf Trinkhallen und einen Shisha-Shop.
Nachdem im ersten kontrollierten Kiosk keine besonderen Verstöße festzustellen waren, stießen die Dienstkräfte bereits im zweiten Kiosk auf eine Besonderheit. Vor dem Geschäft wurde durch einen Aufsteller ein sogenannter „Cut the Rope“-Automat platziert. Hierbei handelt es sich um einen Spielautomaten, bei dem mit einer Schere ein Seil durchgeschnitten werden muss, um einen Preis - in diesem Fall eine hochpreisige Spielekonsole - zu erhalten. Der Automat war weder zugelassen, noch lag eine Genehmigung für den Betrieb vor, woraus sich der Verdacht auf ein illegales Glücksspielgerät ergab. Die weitere Nutzung des Gerätes wurde untersagt und im Anschluss eine Sicherstellung durch die Polizei veranlasst.
In zwei Trinkhallen wurden insgesamt 366 Einheiten ohne Pfandsiegel festgestellt. Die Gewerbetreibenden erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen das Verpackungsgesetz.
Zusätzlich wurde bei einem Betreiber ein Verwarnungsgeld fällig, da Preisauszeichnungen an den Waren fehlten und keine Hinweise zum Jugend- sowie Nichtraucherschutz vorhanden waren. Auch fehlten deutsche Kennzeichnungen auf einigen Produkten.
In der weiteren Trinkhalle wurden 88 Packungen Snus-Tabak sichergestellt. Der Verkauf eines solchen Oraltabaks ist nach dem Tabakerzeugungsgesetz europaweit verboten. Zusätzlich wurden im Verkaufsraum sowie in einem Kellerraum insgesamt 183 illegale E-Zigaretten (Vapes) gefunden und durch das Hauptzollamt sichergestellt. Den Gewerbetreibenden erwartet nun ein Verfahren wegen Steuerhehlerei.
Auch der aufgesuchte Shisha-Shop hielt eine geringe Menge Snus vor - darüberhinaus 52 illegale Vapes, 5 unversteuerte E-Liquid sowie 6 Dosen unversteuerten Wasserpfeifentabak. Auch hier wird ein Strafverfahren eingeleitet. Zusätzlich erfolgte eine Belehrung durch die Lebensmittelkontrolle aufgrund fehlender Hygiene.
In gleich drei Objekten wurden Vapes gefunden, deren Aufmachung den Verdacht auf verbotene synthetische Cannabinoide begründeten.
Synthetische Cannabinoide sind chemisch hergestellte Substanzen, die die Wirkung von natürlichen Cannabinoiden wie THC nachahmen. Sie werden häufig als Kräutermischungen (Spice) oder in Vapes verkauft und können deutlich stärkere und unvorhersehbare Wirkungen haben. Aufgrund ihrer potenziellen schweren Nebenwirkungen und des hohen Missbrauchspotenzials sind synthetische Cannabinoide in vielen Ländern verboten.
Im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes wurde das Inverkehrbringen der Produkte bis auf weiteres untersagt, die Ware versiegelt und Proben zur Prüfung der tatsächlichen Inhaltsstoffe entnommen. Ein weiterer Trinkhallenbetreiber verkaufte Tabakprodukte mit gefälschten Steuerzeichen, welche durch das Zollamt sichergestellt wurden.
Da eine Person im Umfeld der Kontrollen ihren Zigarettenstummel achtlos auf den Boden warf, wurde ein Verwarnungsgeld wegen illegaler Müllentsorgung erhoben.