22. Juni 2026, 15:49 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
In den vergangenen Tagen ist es am Rhein-Herne-Kanal in Gelsenkirchen zu tragischen Badeunfällen gekommen. Ein 16-Jähriger kam dabei ums Leben, zwei Menschen im Alter von 14 und 19 Jahren sind im Krankenhaus und schweben in Lebensgefahr. Trotz des schnellen Einsatzes der Taucherstaffel der Feuerwehr und Reanimationsversuchen vor Ort konnte der 16-jährige Jugendliche nicht mehr gerettet werden.
„Diese schrecklichen Unglücke sind erschütternd. Mein Mitgefühl und meine Anteilnahme gelten den Familien, Angehörigen sowie Freundinnen und Freunden. Ein solch plötzlicher Verlust ist ein schwerer Schlag“, so Oberbürgermeisterin Andrea Henze.
Stadt und Feuerwehr Gelsenkirchen mahnen deutlich: Das Schwimmen und Baden im Rhein-Herne-Kanal ist lebensgefährlich. Der Kanal ist kein Badegewässer, sondern eine stark befahrene Wasserstraße mit vielen Gefahren. So können zum Beispiel große Binnenschiffe von Schwimmenden oft nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Die Schiffe haben einen sehr langen Bremsweg und können nicht ausweichen. Besonders gefährlich sind die starken Strömungen und der enorme Sog, den die Schiffe erzeugen. Dieser Sog zieht selbst geübte Schwimmerinnen und Schwimmer unter Wasser.
Ausdrücklich verboten ist das Schwimmen im Bereich von 100 Metern ober- und unterhalb von Brücken, Wehren, Hafeneinfahrten, Liegestellen und Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt.
Die Stadt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger darum, Abkühlung in Freibädern oder an anderen offiziellen und bewachten Badestellen zu suchen.
Um weitere Unglücke zu verhindern, hat die Stadt Gelsenkirchen umgehend reagiert. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat seine Präsenz entlang des Rhein-Herne-Kanals erhöht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen verstärkt Streife, werden auf Gefahren hinweisen, aber auch verwarnen und Verbote aussprechen, falls nötig.
Bei dem Rhein-Herne-Kanal handelt es sich um eine Bundeswasserstraße, die der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt unterliegt.