23. März 2026, 13:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 19. März 2026, vier Häuser im Süden der Stadt.
Von 25 Wohnungen konnten zwölf begangen werden. Insgesamt wurden zwei Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus in der Ringstraße sperrte die ELE aufgrund erhöhter Zahlungsrückstande zwei Stromzähler sowie einen Gaszähler.
Da sich bereits beim Betreten des Objektes sowohl die Hauseingangstür als auch die gesamte Klingelanlage als defekt erwiesen, leitet die Wohnungsaufsicht ein Verfahren zur Mängelbeseitigung ein.
Bei der Kontrolle wurde im Dachgeschoss ein scheinbar illegaler Friseurbetrieb bzw. Barbershop entdeckt. Entsprechendes Mobiliar und Ausrüstung sowie bestuhlte Warteplätze waren erkennbar. Der Hinweis wurde an die Gewerbeabteilung weitergeleitet.
Durch gezielte Befragungen innerhalb der Hausgemeinschaft wurden gleich mehrere Fälle von Leistungsmissbrauch festgestellt.
In einem Haus in der Saarbrücker Straße sperrte die ELE zwei Stromzähler. Die Wohnungsaufsicht leitet gegen den Eigentümer ein Verfahren aufgrund diverser Mängel ein, u.a. aufgrund der defekten Hauseingangstür, Klingelanlage und gesamten Heizungsanlage.
In mehreren Wohnungen wurden illegale bauliche Änderungen durch die Bauordnung festgestellt. In allen Wohnungen wurden illegal Flurwände vorgezogen und Teile des ehemaligen Treppenraumes so den Wohnungen zugeschlagen.
Da im Kellerbereich deutliche Schadnagerspuren zu erkennen waren, wird der Eigentümer zur Einleitung von Bekämpfungsmaßnahmen aufgefordert.
In einem weiteren Haus der Saarbrücker Straße wurde ein erhöhter Strom-Zahlungsrückstand festgestellt. Der Strom wurde gesperrt. Durch den langfristigen Ausfall der Heizungsanlage bildete sich in den kontrollierten Wohnungen ein deutlicher Schwarzschimmelbefall. Darüber hinaus wurden insbesondere im Kellerbereich undichte Leitungen vorgefunden. Die Wohnungsaufsicht wird den Eigentümer zur kurzfristigen Mängelbeseitigung auffordern.
Die Bauordnung stellte in vier Wohnungen Abweichungen von der ursprünglichen Genehmigungslage (formelle Illegalität) fest. Für diese wird die Nutzung untersagt.
Im Anschluss der kontrollierten Anschriften führte der KOD zusammen mit der Polizei und dem JC eine Kontrolle in der der Josefinenstraße durch. Hintergrund waren Hinweise auf eine mögliche Scheinadresse.
Bei einer Familie wurde eine nicht angegebene Erwerbstätigkeit festgestellt. Neben einer sofortigen Leistungseinstellung wird die neunmonatige Überzahlung zurückgefordert.
Aufgrund extremer Verunreinigungen im Hofbereich (Bauschutt, Sperrmüll, Matratzen, defekte Haushaltsgeräte) wird gegen den Eigentümer ein Verfahren wegen Müll auf Privatflächen eingeleitet.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 24 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und 10 Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durchgeführt.
Weiterhin wurden 8 Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplaketten eingeleitet.
Der KOD führte mangels gültigen Versicherungsschutzes eines ausländischen Fahrzeuges eine Abschleppmaßnahme durch.