04. März 2026, 15:11 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Vergangene Woche kontrollierte die Stadt Gelsenkirchen mit dem Kommunalen Ordnungsdienst, der Ausländerbehörde, der Gewerbeabteilung, der Lebensmittelüberwachung, dem Referat Umwelt gemeinsam mit der Polizei Gelsenkirchen, dem Finanzamt Gelsenkirchen und dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW insgesamt sieben Trinkhallen.
Im ersten Objekt wurden vereinzelt hygienische als auch bauliche Mängel aufgedeckt und zur sofortigen Behebung aufgefordert. Auch die fehlende Kennzeichnung von Produkten wurde beanstandet. Neben eine Gefährderansprache aufgrund des fehlenden Jugendschutzaushangs erfolgte noch ein eindringlicher Hinweis auf die Einhaltung des Verzehrverbots von Alkohol im Umfeld der Trinkhalle.
In einer weiteren Kontrolle musste ein zugestellter Notausgang sofort freigeräumt und eine bestehende Vermüllung beseitigt werden. Durch die Lebensmittelkontrolle wurden weitere hygienische Mängel entdeckt, die neben der Anordnung einer sofortigen Grundreinigung auch die Vernichtung der betroffenen Lebensmittel zur Konsequenz hatte.
Im nächsten Objekt stießen die Dienstkräfte auf 39 illegale Vapes und 40 Flaschen ohne vorgeschriebenes Pfandsiegel. Diese wurden sichergestellt und ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet. Aufgrund des fehlenden Jugendschutzaushangs und der mangelhaften Preisauszeichnung von Waren erfolgte zusätzlich eine gezielte Gefährderansprache gegenüber den Verantwortlichen.
In den beiden darauffolgenden Objekten konnten erneut jeweils eine bzw. 33 illegale Vapes sichergestellt werden. Diese wurden unter anderem in einem Stromkasten versteckt. Zusätzlich wurden in beiden Trinkhallen ordnungsrechtliche Verfahren wegen insgesamt 89 Getränkeflaschen ohne Pfandsiegel eingeleitet und die Ware sichergestellt.
Bei der Kontrolle des letzten Objektes konnte eine Person wegen des Verdachts des gewerblichen Handels mit Betäubungsmitteln (trotz Fluchtversuches) vorläufig festgenommen werden. Daneben wurde ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen durch die vorhandene Videoüberwachung an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weitergeleitet.
Im Umfeld der kontrollierten Objekte kam es zu einer Abschleppmaßnahme, elf Ahndungen von Fahrzeugen ohne oder mit fehlerhafter Feinstaubplakette sowie zur Ahndung eines Fahrzeuges, dessen Hauptuntersuchung bereits abgelaufen war. Zwei weitere Fahrzeughalter erwartet ein Verwarnungsgeld, da diese im Parkverbot bzw. ohne die notwendige Bewohnerparkberechtigung ihr Auto abgestellt hatten.