26. Februar 2026, 16:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Immer im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume, die außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
Dieses zeitlich beschränkte Schneideverbot dient dem allgemeinen Schutz aller Arten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind. Diese Regelung ist wichtig, um das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Lebens-, Fortpflanzungs-, Zufluchts- und Ruhestätten in der Saison zu erhalten.
Unter das Verbot fallen nicht die üblichen Form- und Pflegeschnitte von Hecken. Damit ist der jährliche Zuwachs einer Hecke gemeint, welcher zurückgeschnitten werden darf. Ein Einschnitt in das Holz ist nicht zulässig. Diese Maßnahmen müssen schonend vorgenommen werden, damit das Brutgeschäft der Vögel dadurch nicht gestört wird. Es ist darauf zu achten, vor Beginn der Schnittarbeiten die Vegetationsbestände auf Nist- und Brutstätten zu überprüfen.
Weitergehende Informationen können beim Referat Umwelt (Tel.: 169-4405 und 169-4267) der Stadt Gelsenkirchen eingeholt werden.
Bäume auf privaten Grundstücken
Bäume haben für das Wohlbefinden von Menschen und anderen Lebewesen eine große Bedeutung. Gerade in den dicht bewohnten Städten benötigen wir die Bäume als Sauerstoffspender, zur Kühlung und als Luftfilter – und als ein Stück Naturerlebnis vor unseren Haustüren.
In Gelsenkirchen – und nicht nur hier – sind Bäume daher unter Schutz gestellt, auch die auf privaten Grundstücken. Die in der Baumschutzsatzung der Stadt Gelsenkirchen zusammengestellten Regeln sollen verhindern, dass gesunde Bäume gefällt oder unsachgemäß zurückgeschnitten werden.
In der Baumschutzsatzung sind auch Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten geregelt. Falls auf dieser Grundlage ein Baum gefällt oder einen Eingriff in den Kronenbereich vorgenommen werden soll, ist eine Genehmigung durch die Stadt Gelsenkirchen erforderlich. Für den Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung kann ein vorbereitetes Formular genutzt werden.