23. Februar 2026, 17:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der ELE am Donnerstag, 19. Februar 2026, vier Häuser im Süden der Stadt.
Der überwiegende Anteil aller Wohnungen (23 von 35) konnte begangen werden. Insgesamt wurden 18 Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus in der Saarbrücker Straße wurden in den beiden Gebäudehälften schließunfähige Hauseingangstüren vorgefunden. Die Wohnungsaufsicht wird den Eigentümer zur Instandsetzung auffordern.
Darüber hinaus wurden mehrere bauordnungsrechtliche Mängel festgestellt: Durch die Bauordnung werden sechs Nutzungsuntersagungen eingeleitet.
Neben unzureichenden Entrauchungen in beiden Treppenhäusern wurden mangelhafte Kabelführungen sowie diverse Brandlasten (Stühle, Schränke, Küchengeräte) vorgefunden.
Ein ansonsten unauffälliges Haus in der Skagerrakstraße geriet aufgrund fragwürdiger Anmeldeversuche einer Großfamilie in den Fokus.
Wegen brandschutzrechtlicher Mängel werden insgesamt drei Nutzungsuntersagungen ausgesprochen. Ferner wird der Eigentümer zur Ertüchtigung brandschutzrechtlicher Mängel im Treppenhaus (unzureichende Entrauchung aufgrund verbauter Glasbausteine) aufgefordert.
In einem weiteren Haus in der Skagerrakstraße wurden ungenehmigte bauliche Änderungen (Zuschlag des Treppenhauses zum Wohnraum) vorgefunden. Die Bauordnung spricht eine Nutzungsuntersagung aus. Zu den Baumängeln im Treppenhaus gehören neben der fehlenden Entrauchungsmöglichkeit am Podest zum DG (Glasbausteine) auch fehlende Geländerstäbe sowie diverse Brandlasten (Schränke). Auch hier erhält der Eigentümer durch die Bauordnung eine Instandsetzungsaufforderung.
Das JC stellte aufgrund eines unbekannten Wegzuges nach Bulgarien einen Leistungsmissbrauch fest.
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 37 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und 10 Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durchgeführt.
Der KOD stellte zudem ein im Ausland (GB) zugelassenes Fahrzeug mangels gültigen Versicherungsschutzes sicher.