12. Februar 2026, 16:16 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das städtische Referat für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Kommunaler Ordnungsdienst, Ausländerbehörde und Gewerbeabteilung) kontrollierte zusammen mit dem Referat Umwelt, der Stadtkämmerei, der Lebensmittelüberwachung, dem Hauptzollamt Dortmund, der Polizei, dem Finanzamt Gelsenkirchen und dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität insgesamt am vergangen Freitag (6. Februar) neun Gewerbe. Im Fokus der Aktion standen Vereinsheime, Cafés und Gaststätten.
Im ersten kontrollierten Objekt wurde neben leichten hygienischen Mängeln ein Verstoß gegen den Spielerschutz für Glücksspielautomaten festgestellt. Aufgrund einer abgelaufenen Sicherheitssoftware wurde der Spielautomat durch die Gewerbeabteilung versiegelt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Auch in den Räumlichkeiten eines Vereins wurden zwei Geräte versiegelt, da keine erforderliche Aufsicht zum Spielerschutz vor Ort war. Neben baulichen Mängeln im Toilettenbereich, wurden zusätzlich noch 225 Flaschen ohne Pfandsiegel gefunden. Diese wurden sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren in die Wege geleitet.
Den Betreiber eines Shisha-Cafés erwartet ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dieser hatte im Innenraum seines Cafés Wasserpfeifen mit Tabak angeboten, statt etwa mit tabakfreien aromatisierten Dampfsteinen zu arbeiten.
Hygienische und bauliche Mängel führten in einem weiteren Café dazu, dass durch die Lebensmittelkontrolle ein Ordnungsverfahren zur Behebung der Mängel eingeleitet wurde. Neben einer mangelhaften Preisauszeichnung, wurden darüber hinaus 102 Flaschen ohne Pfandsiegel gefunden. Auch hier wird der Verstoß gegen die Pfandpflicht im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Bußgeld für den Betreiber zur Folge haben.
In einer kontrollierten Gaststätte wurde eine Vielzahl an Verstößen festgestellt. Beim Eintreffen der Dienstkräfte versuchte zunächst ein Mitarbeiter über den Keller eines angrenzenden Mehrfamilienhauses zu flüchten, wo er jedoch von Mitarbeitern des Zolls angetroffen und im Anschluss festgesetzt werden konnte. Da keine Anmeldung des Mitarbeiters vorlag, erwartet den Betreiber nun ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht. Auch für den Mitarbeiter hat die Kontrolle Folgen. Diesen erwartet sowohl ein Verwarnungsgeld wegen Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis als auch die Prüfung von ausländerrechtlichen Konsequenzen.
Wegen fehlender Preisauszeichnung, einem fehlenden Aushang zum Jugendschutz und einem fehlenden Hinweis auf den Nichtraucherschutz, wird durch die Gewerbeabteilung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurden schwerwiegende hygienische Mängel festgestellt, die eine sofortige Betriebsschließung durch die Lebensmittelkontrolle zur Folge hatte.
Im Umfeld der kontrollierten Objekte wurden dazu zwei Autos aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes stillgelegt und die Kennzeichen durch den kommunalen Ordnungsdienst sichergestellt. Darüber hinaus wurden fünf Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette erfasst sowie ein Fahrzeug dessen Hauptuntersuchung bereits abgelaufen war.
Insgesamt waren 23 Dienstkräfte an der behördenübergreifenden Kontrolle beteiligt.