09. Februar 2026, 14:43 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der Polizei am Donnerstag, 5. Februar 2026, fünf Häuser im Süden der Stadt.
Der überwiegende Anteil aller Wohnungen (24 von 28) konnte begangen werden. Insgesamt wurden 17 Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Gebäude in der Küppersbuschstraße konnten von 27 gemeldeten Personen nur 11 Personen angetroffen werden. Es wurden 9 Personen von Amts wegen abgemeldet.
Die Bauordnung leitet wegen mehrerer nicht genehmigter baulicher Änderungen in diesem Haus sechs Nutzungsuntersagungen ein.
Darüber hinaus wird ein bauordnungsrechtliches Verfahren wegen baulicher Mängel im Treppenhaus eingeleitet, darunter: fehlende Absturzsicherungen an Fenstern, fehlende Geländerstäbe und Brandlasten im Treppenhaus.
Die ungenehmigte Umnutzung bzw. Erweiterung der Garage im Hinterhof zu einem Aufenthaltsraum wird bauordnungsrechtlich überprüft; gegebenenfalls wird der Rückbau angeordnet.
Da sich zwei Leistungsbezieher zum Zeitpunkt der Objektprüfung in Berlin aufhielten, wird durch das JC eine Rückforderung der anteiligen Leistungen wegen unerlaubter Ortsabwesenheit geprüft.
In einem Haus in der Karolinenstraße wurden durch die Polizei insgesamt acht Haftbefehle (Geldstrafen) vollstreckt. Da der Strom wegen rückständiger Stromabschläge bereits gesperrt wurde, erfolgte die Stromversorgung über eine Kabeltrommel aus der Nachbarwohnung.Im Rahmen der Gefahrenabwehr (Brandschutz und Stolperfalle im Treppenhaus) wurde die Kabeltrommel durch den KOD sichergestellt.
In einem Haus in der Hubertusstraße leitet die Bauordnung aufgrund illegaler baulicher Änderungen zwei Nutzungsuntersagungen ein.
Wegen ungeklärter Aufenthalts- und Wohnverhältnisse einer alleinstehenden Antragstellerin wird der Erstantrag auf SGB II Leistungen durch das Jobcenter abgelehnt. An der Anschrift sind zwei Gewerbebetriebe angemeldet, die dort allerdings keinen tatsächlichen Geschäftssitz unterhalten. Da sämtliche Wohneinheiten ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, erfolgen zwei Gewerbeabmeldungen.
In einem weiteren Haus in der Hubertusstraße leitet die Bauordnung für beide Wohneinheiten im Dachgeschoss eine Nutzungsuntersagung ein: Aus ursprünglich zwei Wohneinheiten wurden durch illegale bauliche Änderungen (in Form von Schließung von Wanddurchbrüchen sowie Verschiebung von Türöffnungen) drei Wohneinheiten errichtet.
Die Wohnungsaufsicht wird den Eigentümer aufgrund diverser Mängel im Treppenhaus zur Mängelbeseitigung auffordern (Hauseingangstür nicht schließfähig, fehlende Fenstergriffe im Podest zum 2. OG).
Durch den VÜD wurden im unmittelbaren Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 33 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen und 18 Bußgeldverfahren wegen fehlender bzw. fehlerhafter Feinstaubplakette eingeleitet. Weiterhin führte der VÜD 10 Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durch. Eine weitere Ab-schleppmaßnahme wegen Abstellen eines Fahrzeuges mit ausländischer Zulassung ohne Versicherungsschutz endete mit einer kostenpflichtigen „Leerfahrt“. Nach Sicherstellung der Kennzeichen durch den KOD, wird gegen den in Gelsenkirchen gemeldeten Fahrzeughalter ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.