19. Januar 2026, 16:17 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen kontrollierte mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Wohnungsaufsicht und Bauordnung gemeinsam mit dem Jobcenter (JC) Gelsenkirchen und der Polizei am Donnerstag, 15. Januar 2026, drei Häuser eines Eigentümers aus Düsseldorf im Süden der Stadt.
Der überwiegende Anteil aller Wohnungen konnte begangen werden. Insgesamt wurden 30 Personen von Amts wegen abgemeldet.
In einem Haus in der Ringstraße befindet sich ein ehemaliges Ladenlokal, das offenbar zu einer Lagerfläche für mehr als 20 Restmüllbehälter umfunktioniert wurde. Der Bereich ist dabei vollständig von gelochten Gipskartonplatten umschlossen. Durch diese Situation kommt es zu einer spürbaren Geruchsbelästigung.
Der Flurbereich im Erdgeschoss führt zum weiteren Gebäudeteilen in der Weberstraße Neben der starken Geruchsbelastung trägt das leerstehende, stark vermüllte Ladenlokal in der Weberstraße sowie deutlich verschmutzte Wände und Böden im Treppenraum zu einem insgesamt sehr verwahrlosten Gesamteindruck bei.
Bewohner in dem Haus in der Ringstraße bestätigten die beschriebenen Zustände und legten Fotos vor, auf denen im Eingangsbereich übereinandergestapelte Hausmüllsäcke zu sehen waren. Ein Zugang zu den Kellerräumen war nicht möglich - nach Angaben der Bewohner soll dort eine erhebliche Rattenproblematik bestehen.
Aufgrund der beschriebenen Zustände wird der Eigentümer für alle drei Anschriften zur Schadnagerbeseitigung aufgefordert. Gleichzeitig ergeht eine Meldung an Gelsendienste zur Prüfung des Müllbehältervolumens.
Die Bauordnung wird die Nutzung des leerstehenden Ladenlokals in der Ringstraße als Lagerfläche für die Mülltonnenbehälter untersagen. Neben einem bauordnungsrechtlichen Verfahren wegen baulicher Mängel im Treppenhaus in Form fehlender Treppengeländer sowie aufgrund einer Brandgefahr durch lose Elektrokabel wird der Eigentümer zum Abriss/Rückbau einer nachträglich erbauten Überdachung des Lichthofs aufgefordert.
Das JC stellte bei einem Paar Sozialleistungsmissbrauch fest.
Insgesamt berichteten viele Hausbewohner gegenüber der Wohnungsaufsicht, dass die Heizkörper ganz oder teilweise ausfallen. In vereinzelten Wohneinheiten wurden zudem Feuchtigkeitsschäden über 50 Prozent gemessen. Diese und weitere Mängel (defekte Klingelanlage und nicht schließfähige Hauseingangstür) werden durch die Wohnungsaufsicht zum Anlass genommen, den Eigentümer zur Mängelbeseitigung aufzufordern.
Da kein Geschäftssitz festgestellt werden konnte, wurde eine Firma aus dem Gewerbemelderegister abgemeldet,
In einem Haus in der Weberstraße ergehen Meldungen an Gelsendienste zur Überprüfung des Müllbehältervolumens. Die Wohnungsaufsicht wird den Eigentümer zur Beseitigung diverser Mängel im Treppenhaus (Hauseingangstür nicht schließfähig, Klingelanlage defekt) und in einer Wohnung wegen erheblicher Feuchtigkeitsschäden auffordern.
In einem weiteren Haus in der Weberstraße wurde aufgrund von massiven Mängeln, teilweise kompletter Heizungsausfall und Feuchtigkeitsschäden sowie Unfallgefahren durch lose hängende Strom-/Elektrokabel, ein wohnungsaufsichtsrechtliches Verfahren gegen den Eigentümer eingeleitet.
Durch den VÜD wurden im Umfeld der überprüften Objekte insgesamt 36 Verkehrsverwarnungen sowie 6 Abschleppmaßnahmen aufgrund von Verkehrsbehinderungen durchgeführt. Durch den KOD wurden zwei Fahrzeuge mangels Versicherungsschutzes sichergestellt.