07. Januar 2026, 12:53 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Die untere Jagdbehörde der Stadt Gelsenkirchen hat die Termine für die kommende Jägerprüfung bekannt gegeben. Die schriftliche Prüfung findet am 20. April um 15 Uhr im Rathaus Buer statt. In der Zeit vom 21. bis zum 30. April folgen dann die Schießprüfung auf dem Schießstand Coesfeld-Flamschen und die mündlich-praktische Prüfung in den Räumlichkeiten der Kreisjägerschaft am Urban-von-Vorst-Weg in Gelsenkirchen.
Für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 300 Euro zu entrichten.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens bis zum 20. Februar bei der unteren Jagdbehörde, Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen, einzureichen. Entsprechende Antragsformulare sind unter www.gelsenkirchen.de oder bei der unteren Jagdbehörde erhältlich.
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr;
- ein Nachweis einer Vereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen
Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer
Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung eines Falknerjagdscheins abgelegt. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.