03. Dezember 2025, 14:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Vergangene Woche kontrollierte die Stadt Gelsenkirchen (Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Lebensmittelüberwachung, Team Vergnügungssteuer, Referat Umwelt) gemeinsam mit der Polizei Gelsenkirchen, dem Finanzamt Gelsenkirchen, dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität NRW und dem Hauptzollamt Dortmund (Kontrolleinheit Verkehrswege) verschiedene Betriebe im südlichen Stadtgebiet.
Unter den insgesamt sieben Gewerbebetrieben befanden sich zwei Trinkhallen. An einigen der zum Verkauf stehenden Produkte bemängelte die Lebensmittelkontrolle fehlende deutsche Kennzeichnungen. Zudem wurde die Entsorgung von Lebensmitteln bzw. die Änderung der Lagerbedingungen vor Ort angeordnet. Der Mitarbeiter einer Trinkhalle wurde darauf hingewiesen, dass das Rauchen in Lebensmittellagerräumen nicht gestattet ist. Da 64 Flaschen ohne Pfandsiegel vorgefunden wurden, erwartet den Betreiber zudem ein Bußgeld.
In zwei Filialen eines Groß- und Einzelhandelsgeschäftes ordneten die Kontrolleure der Verkehrsordnung die Entfernung von Aufstellern und Verkaufsvorrichtungen an. Zudem wird wegen illegaler Sondernutzung die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geprüft. Ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren wird aufgrund einer fehlenden Gewerbeanmeldung eingeleitet.
Neben Kennzeichnungsmängeln von Produkten sowie fehlenden Hinweisen zum abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum, ordnete die Lebensmittelüberwachung die Reinigung und Instandsetzung von Deckenlüftern an.
In einem anderen Betrieb wurden verbotene Schlag- und Klebefallen zur Schadnagerbekämpfung vorgefunden, deren sofortige Entfernung angeordnet wurde. Es erfolgte eine Weiterleitung an den Tierschutz.
Darüber hinaus entnahm die Lebensmittelüberwachung zwei Proben von Kinderspielzeug sowie eines unerlaubten Potenzmittels.
In einem Supermarkt stellten die Lebensmittekontrolleure Kennzeichnungs- und Hygienemängel fest. Der Betreiber wurde vor Ort aufgefordert, diese zu beheben.
In einem bereits mehrfach kontrollierten Shisha-Store fanden die Zollbeamten etwa 100 illegale und unversteuerte E-Zigaretten. Neben der Sicherstellung erwartet den Betreiber ein Strafverfahren. Ebenso wurden 66 Nikotinbeutel versiegelt und deren anschließende Vernichtung angeordnet. In Ergänzung dazu wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Darüber hinaus erwarten den Betreiber zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen fehlender Preisauszeichnung sowie Verstößen gegen die Verpackungsverordnung. Der Betreiber wurde zudem zur Freihaltung des Notausganges sowie zur Abfallbeseitigung im Hinterhof aufgefordert.
Da in einem Möbelgeschäft an sämtlichen Verkaufsgegenständen Preisauszeichnungen fehlten, wird durch die Gewerbeabteilung ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wegen eines ungesicherten Aufzugschachtes wurden sofortige Sicherungsmaßnahmen angeordnet sowie eine Mitteilung an die Bauordnung gefertigt. Darüber hinaus wurde wegen einer starken Vermüllung des Hinterhofes das Referat Umwelt informiert.
Im Umfeld der kontrollierten Betriebe wurden durch den KOD mehrere Verstöße festgestellt. So wurden mehrere Bußgeldverfahren wegen abgelaufener HU-Überschreitungen, Parkverstöße, fehlender Feinstaubplaketten, Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen sowie fehlender Hausnummern eingeleitet. Zudem wurden mehrere Verwarnungsgelder wegen weggeworfener Zigarettenkip-pen sowie nicht genehmigter Sondernutzungen der umliegenden Gewerbebetriebe (Werbebanner etc.) erhoben.
Wegen illegaler Videografie des öffentlichen Raums erfolgten durch den KOD zudem mehrere Meldungen an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI).