28. November 2025, 11:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Wer einen Jagdschein hat, muss diesen regelmäßig verlängern lassen. Bei den meisten Jagdscheinen ist dies immer zum Wechsel des Jagdjahres zum 1. April der Fall. Anträge zur Verlängerung können ab dem 1. Dezember gestellt werden.
Eine frühzeitige Antragstellung für Jagdscheine, die zum 31. März 2026 ablaufen, wird dringend empfohlen, da es aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -verlängerung kommen kann. Auch die erforderlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen dürfen erst nach schriftlicher Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.
Die Antragstellung ist auch möglich, wenn dem Antragsteller der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung noch nicht vorliegt. Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung (z.B. Abholung) des Jagdscheins vorgelegt werden.