02. Juni 2025, 17:12 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Im Mai fanden behördenübergreifende Kontrollaktionen statt („Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit GeOS“). Dabei kontrollierte die Stadt (Kommunaler Ordnungsdienst, Ausländerbehörde und Gewerbeabteilung, Lebensmittelüberwachung, dem Referat Umwelt) gemeinsam mit der der Polizei Gelsenkirchen, dem Finanzamt Gelsenkirchen, der Steuerfahndung Bochum sowie dem Hauptzollamt Dortmund mit der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit sechs Imbisse und ein Eiscafé im Stadtgebiet.
In allen Mitte Mai kontrollierten Imbissen wurden aufgrund hygienischer Mängel mündliche Verwarnungen ausgesprochen, verbunden mit der Aufforderung zur sofortigen Reinigung der betroffenen Arbeitsbereiche. Einem Imbiss wurde zudem aufgetragen, den Anschluss einer Warmwasserversorgung unmittelbar herzustellen. Größere Müllablagerungen in zwei Imbissen mussten darüber hinaus noch an Ort und Stelle der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Einem Imbissbetreiber erwartet zusätzlich ein Bußgeld wegen 291 Getränkeeinheiten ohne Pfand, die zum Verkauf angeboten wurden.
Im Rahmen einer weiteren Kontrollaktion Ende Mai wurden zusätzlich mehrere Einzelhandelsgeschäfte sowie Cafés kontrolliert. Hierbei wurde man auf zwei Gewerbebetriebe aufmerksam, die nicht nur ohne die erforderliche Gewerbeanmeldung betrieben wurden, sondern auch 44 kg unversteuerten Shisha-Tabak sowie 80 nicht zugelassene E-Zigaretten im Sortiment hatten. Die Funde wurde umgehend sichergestellt und an das zuständige Hauptzollamt Dortmund zur weiteren Prüfung weitergeleitet. Zudem wurden Personen rauchend im Objekt angetroffen, diverse Waren ohne die notwendige deutsche Kennzeichnung und zum Teil nicht verkehrsfähige Waren aufgefunden, sodass das Objekt unmittelbar durch die Lebensmittelkontrolleure geschlossen und versiegelt wurde.
In einem weiteren Café kam es zudem zu einer Festnahme durch die Polizei, da ein Gast sich beim Eintreffen der Dienstkräfte durch Flucht und anschließender Widerstandshandlungen verdächtigt gemacht hatte.
Im Umfeld beider Kontrollen wurden zusätzlich Verwarnungsgelder aufgrund von Parkverstößen, fehlender Feinstaubplaketten und der unsachgemäßen Entsorgung von Zigaretten erhoben.