31. März 2023, 12:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 31. März 2023, 12:05 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bei einer nach einem Schadensfall vorsorglich durchgeführten Raumluftmessung in einem Schulgebäude an der Hans-Böckler-Allee 53 sind im Februar Asbestfasern festgestellt worden. Ursache für die Freisetzung der im Wandputz fest gebundenen Fasern waren Beschädigungen der Flächen. Die Räume wurden daher vorsorglich geschlossen.
Inzwischen sind die beschädigten Flächen instandgesetzt und die Räume intensiv gereinigt worden. Erneute Raumluftmessung ergaben keine Belastungen durch Asbest mehr. Es konnten keine Fasern nachgewiesen werden, daher können die Klassenzimmer nun wieder genutzt werden. Die Räume werden weiterhin regelmäßig auf eventuelle neue Beschädigungen überprüft.
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien verbaut worden. Asbest steckt auch heute noch in vielen Dach- und Fassadenplatten oder verbirgt sich irgendwo in den Gebäuden. In gebundenem, unbeschädigtem Zustand geht von den asbesthaltigen Bauteilen keine Gesundheitsgefahr aus. Bei Umbau und Abriss müssen solche Materialien allerdings unter hohen Sicherheitsvorkehrungen abgebaut und entsorgt werden.
Die Stadt Gelsenkirchen geht daher mit besonderer Vorsicht etwa bei Reparaturen oder Veränderungen an Gebäuden vor. So werden etwa beim Vorhandensein von Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern, die vor 1995 eingebaut wurden, bei Reparaturen in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten und Schulen besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Dazu gehören auch entsprechende Raumluftmessungen.