08. November 2022, 15:08 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Da seit dem 3. Oktober 2022 in der Sperrzone rund um Bottrop keine weiteren Fälle der Geflügelpest bekannt wurden und die gesetzlich festgelegte Frist von 30 Tagen abgelaufen ist, hebt die Stadt Gelsenkirchen die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest auf. Geflügelzüchter sind damit nicht mehr verpflichtet ihre Tiere ausschließlich im Stall zu halten.
Da sich die Ausbrüche der Tierseuche jedoch in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens häufen, werden die Geflügelhalter weiterhin zur erhöhten Wachsamkeit aufgerufen und aufgefordert, ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Tierverluste umgehend der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.