04. Juli 2022, 14:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Schuljahr 2021/22 ist beendet und die Schülerinnen und Schüler genießen die wohlverdienten Sommerferien.
Die Einkaufslisten für die Schulmaterialien, wie Hefte, Stift und Ordner, die für das kommende Schuljahr notwendig sind, haben viele Eltern allerdings bereits jetzt schon zu Hause liegen. Das Gelsenkirchener Bildungspaket möchte daher auch weiterhin den Gelsenkirchener Familien zur Seite stehen und auf die bestehenden Angebote und Leistungen hinweisen.
Am 1. August 2022 wird wieder das sogenannte „Schulbedarfspaket“ fällig, welches dynamisch angepasst wurde. Aus diesem Paket werden finanziell benachteiligte Familien mit einer Zahlung von jetzt insgesamt 104 Euro unterstützt, um die benötigten Schulmaterialien besorgen zu können.
Die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ALG II, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen erhalten den Zuschuss ohne Antrag automatisch von der Behörde, von der sie auch die Regelleistung beziehen, sprich vom Jobcenter oder vom Referat Soziales. Für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag gilt, dass dies nur auf Antrag gezahlt werden kann, der beim Team Bildung und Teilhabe durch Einreichen eines aktuellen Wohngeldbescheides oder Kinderzuschlagbescheides nachgewiesen wird. Bei neu eingeschulten Kindern oder Kindern, die bereits die Schulpflicht erfüllt haben, müssen die Eltern zusätzlich noch eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen.
Das Gelsenkirchener Bildungspaket steht unter dem Motto „GEfördert! Damit Ihr Kind weiterkommt!“ und hilft hierbei allen berechtigten Familien in den beiden Kundenbüros an der Horster Straße 6 und an der Kurt-Schumacher-Str. 4 in Gelsenkirchen gerne weiter.
Auch die weiteren Leistungen des Bildungspakets wie ein- oder mehrtägige Schul- oder Kita-Ausflüge, die Lernförderung oder die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft können hier direkt beantragt werden. Immerhin stehen den Familien bis zu 15, Euro pro Monat in Form von Gutscheinen für Aktivitäten im Sportverein oder in der Musikschule zur Verfügung.
Für Kinder und Jugendliche, die im nächsten Schul-/Kita-Jahr in der Schule oder Kita weiterhin am Mittagessen teilnehmen möchten, kann ebenfalls ab sofort wieder eine Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung beantragt werden. Das Team Bildung und Teilhabe hat, wie in den Jahren zuvor, bereits über 3.500 Familien angeschrieben, um auf das Angebot des kostenfreien Mittagessens aufmerksam zu machen.
Auch im Bereich der Schülerbeförderung kann das Team Bildung und Teilhabe unterstützen. Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden.
In Nordrhein-Westfalen werden Schülerfahrkosten bereits grundsätzlich nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) erstattet, wenn die Voraussetzungen wie die Entfernung zwischen Wohnort und der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (2 km Primarstufe, 3,5 km in der Sekundarstufe I, 5,0 km in der Sekundarstufe II) vorliegen.
Besteht hier ein Anspruch, erhalten die Schülerinnen und Schüler ein ermäßigtes Schokoticket. Dafür muss die Familie ein Eigenanteil von monatlich 14 Euro beim ersten Kind und 7 Euro beim zweiten Kind tragen. Ab dem dritten Kind ist das ermäßigte Schokoticket ohne Eigenanteil.
Dieser Eigenanteil am Ticket kann zusätzlich noch durch Bildung und Teilhabe übernommen werden, sofern entsprechende Nachweise (z.B. Bescheid des Schulträgers über die Höhe des Eigenanteils, Bestätigung des Verkehrsunternehmens über den Bezug des ermäßigten Schokotickets) vorgelegt werden.