27. April 2022, 16:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Laut einer EU-Verordnung müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein (im Scheckkartenformat) umgetauscht werden. Sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine, auf denen kein Gültigkeitsdatum vermerkt ist, werden ersetzt. Die Umtauschregelung ist nach Jahrgängen gestaffelt. Bislang haben aber laut Führerscheinstelle noch nicht alle Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953-1958 einen Antrag auf Umtausch ihres Dokuments gestellt. Sie riskieren damit, dass ihr Führerschein ungültig wird.
Die Umtauschfrist für die genannte Personengruppe wurde nun durch den Verordnungsgeber bis 19. Juni 2022 verlängert. Termine – sowohl langfristige als auch kurzfristige – sind in der Führerscheinstelle der Stadt Gelsenkirchen aktuell genügend verfügbar.
Auch die die als nächstes betroffenen Jahrgänge 1959 – 1964 sollten sich bereits jetzt um eine frühzeitige Terminbuchung bemühen. Die Umtauschfrist für diese Personengruppe läuft am 19. Januar 2023 aus. Da gehen Ende des Jahres 2022 in der Führerscheinstelle erneut eine Anpassung des Fachverfahrens vorgenommen wird, was die Einarbeitung und intensive Schulung des Personals erfordert, kann es gegen Jahresende zu Terminengpässen kommen. Deshalb ist eine frühe Terminbuchung ratsam.
Die Termine sind wie gewohnt über die Online-Terminvergabe der Führerscheinstelle oder telefonisch unter 169-9599 buchbar.