27. Januar 2022, 15:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die melderechtlichen Bestimmungen erlauben dem Referat Bürgerservice die Weitergabe von Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene nur, wenn die betroffene Person der Erteilung dieser Auskünfte nicht widersprochen hat. Darüber hinaus besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Rahmen von Alters- und Ehejubiläen sowie an Adressbuchverlage.
Weiterhin können auch Familienangehörige von Mitgliedern öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften einer Übermittlung ihrer Daten an diese Religionsgesell-schaften widersprechen, sofern die Familienangehörigen dieser Konfession nicht angehören.
Die Widerspruchsrechte beziehen sich ausschließlich auf die Übermittlung von Meldedaten an die vorgenannten Stellen, nicht jedoch allgemein auf die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister.
Die Widersprüche können schriftlich an das Referat 33 - Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen, gerichtet werden. Ein entsprechendes Formular ist im Formularservice (Formulare / Ausweise und Meldeangelegenheiten / Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre) abrufbar.
Für die Entgegennahme der Widersprüche stehen die BÜRGERcenter des Referates Bürgerservice
- im Rathaus Buer
- an der Cranger Straße 262
- in der Vorburg Schloss Horst
- und im Hans-Sachs-Haus
zur Verfügung.
Die BÜRGERcenter sind derzeit zu folgenden Zeiten geöffnet:
- montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr
- mittwochs von 8 bis 14 Uhr
- donnerstags von 8 bis 18 Uhr
- freitags von 8 bis 13 Uhr