20. Oktober 2021, 14:23 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am nächsten Montag beginnt die Schule wieder. Der Schulstart nach den Herbstferien wird zur Sicherheit der Kinder und Familien unter besonderen Regeln stattfinden, um einem möglichen Eintrag von Infektionen vorzubeugen. In allen Schulen werden Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, durchgeführt. Alternativ kann auch ein negativer Bürgertest vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests vorerst bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche).
Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige sind in den Herbstferien im Ausland im Urlaub gewesen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (z.B. in Hochrisikogebieten). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). Sind Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland eingereist, sind zudem Quarantänebestimmungen zu beachten (sowohl von Erwachsenen als auch von Minderjährigen).
Die Bürgertests sind seit dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.
Vor dem Hintergrund einer stetigen Zunahme der Impfquote und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens hat das NRW Schulministrium angekündigt, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Ein offizieller Erlass steht allerdings noch aus.
Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu ist vom Schulministerium für die erste Schulwoche nach den Herbstferien angekündigt worden.
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person beschränkt. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen.
Bei einem positiven Lollitest bleiben die betroffenen Klassenverbände solange dem Unterricht fern, bis die infizierte Person identifiziert ist.