23. September 2021, 14:32 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Wer in öffentlichen Gewässern in Gelsenkirchen Fische fangen oder angeln möchte, benötigt unter anderem einen Fischerschein. Diesen erhält man in Deutschland erst nach einer erfolgreich absolvierten Fischerprüfung. Am Freitag, 10. Dezember, wird eine derartige Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines im Hans-Sachs-Haus, Sitzungszimmer 1-Zenica (gemeinsam mit 2-Newcastle) und 5-Olsztyn, 4. Etage, 45879 Gelsenkirchen, durch die untere Fischereibehörde der Stadt Gelsenkirchen wieder durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung - untere Fischereibehörde, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen-, einzureichen. Es werden nur Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung berücksichtigt, die vollständig sind (z.B. Ausnahmegenehmigung) und wenn die Verwaltungsgebühr mit Antragstellung überwiesen wurde. Die Gebühr für die Zulassung zur Prüfung beträgt 50 Euro.
Anmeldeformulare sind vorab beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Bürger-Centern sowie online unter www.gelsenkirchen.de/fischerei verfügbar.
Aufgrund des geltenden Hygienekonzeptes im Rahmen der Corona-Schutz-Verordnung kann zu diesem Termin nur eine begrenzte Anzahl von Anmeldungen berücksichtigt werden. Diese ist auf 60 Prüfungsteilnehmer beschränkt.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von den ortsansässigen Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.