27. August 2021, 13:14 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der Kritik in der WAZ-Lokalausgabe vom 27. August, dass es in den BÜRGERcentern keine Wartezonen für Spontankunden gibt, hat die Stadt Gelsenkirchen einige gute Gründe entgegenzusetzen:
Klare Regeln helfen gegen Irritationen. Genau aus diesem Grund hat sich die Stadt Gelsenkirchen entschlossen, die Terminvergabe in den BÜRGERcentern klar zu strukturieren. Termine werden derzeit jeweils für 8 Wochen im Voraus vergeben. Nach Möglichkeit werden zusätzliche Tagestermine montags bis freitags ab 8:15 Uhr freigegeben. Die Termine können online über ein Buchungstool oder per Telefon (0209 169-2100) gebucht werden.
Daneben ist der Zugang zum Empfangsschalter zu den Öffnungszeiten jederzeit möglich. In dringenden Notfällen werden hier auch kurzfristig Wartemarken vergeben. Selbstverständlich ist hier auch der Wartebereich geöffnet für den Fall, dass mehrere Kundinnen oder Kunden gleichzeitig erscheinen und es zu Wartezeiten kommt. Die Absperrbänder zeigen lediglich das in den BÜRGERcentern eingerichtete „Einbahnstraßensystem“ zur Vermeidung von Kontakten an.
Nicht möglich ist dagegen das Warten auf einen möglicherweise frei werdenden Termin ohne dringenden Anlass. Trotz der 3G-Regelung muss hier von einer unnötigen Gefährdung der Wartenden und des Personals ausgegangen werden. Daher gibt es keinen Wartebereich für Spontankunden. Wer keinen dringenden Anlass hat, kann jederzeit einen Termin buchen.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es durchaus passieren kann, dass Kunden auch nach langer Wartezeit nicht bedient werden können, weil kein Termin frei geworden ist. Das führt zu großem Frust und Ärger, der durch eine Terminbuchung vermeiden werden kann.
Die Stadt Gelsenkirchen ist öffentlicher Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Sie kann und wird bei notwendigen Dienstleistungen nicht zwischen geimpft, genesen und ungeimpft unterscheiden. Daher gibt es auch keine Eingangskontrollen für die öffentlichen Gebäude. Wer eine Dienstleistung benötigt, bekommt sie auch.
Daneben gibt es eine große Anzahl an Dienstleistungen, die schriftlich beantragt werden können. Ein Erscheinen im BÜRGERcenter ist dabei nicht notwendig.
Und weiterhin gilt die Bitte, gebuchte aber nicht mehr benötigte Termine abzusagen. Dazu kann man ganz bequem den mit der Bestätigungsmail zugesandten Link nutzen oder unter der Rufnummer 169-3300 den Termin stornieren. Freiwerdende Termine werden unverzüglich wieder zur Verfügung gestellt - davon profitieren alle.
Zusätzlich sei angemerkt, dass das Atrium im Hans-Sachs-Haus ab Montag für die Wahlscheinstelle genutzt wird. Das wird die Besucherfrequenz zusätzlich erhöhen. Der Eingangsbereich im Rathaus Buer ist zu klein für weitere Wartende und in den beiden kleinen BÜRGERcentern ist kein ausreichend großer Wartebereich vorhanden.
Aus diesem Grund bleibt die derzeitige Terminpraxis die beste Lösung für die Bürgerinnen und Bürger. Und klare Regeln verhindern Irritationen.