22. Juli 2021, 15:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bis einschließlich Freitag, 27. August, sind Anmeldungen zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines am Freitag, 10 September 2021, möglich. Anträge auf Zulassung zur Fischereiprüfung können beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung - untere Fischereibehörde, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen -, eingereicht werden. Es gilt das Eingangsdatum bei der Stadtverwaltung. Berücksichtigt werden nur Anträge, die vollständig sind und bei denen die Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro mit der Antragstellung überwiesen wurde.
Anmeldeformulare gibt es bei der unteren Fischereibehörde, den BÜRGERcentern und unter www.gelsenkirchen.de/fischerei
Anmeldungen, die über die begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinausgehen, können erst für die im November 2021 geplante Fischerprüfung berücksichtigt werden.
Zu beachten ist, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer am Tag der Prüfung entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein muss. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von den Vereinigungen der Freizeitfischerei durchgeführt.