01. Juli 2021, 17:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 01. Juli 2021, 17:37 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Bildrechte: Sharon McCutcheon / Pexels
Das Land Nordrhein-Westfalen und die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Verhandlungen abgeschlossen und eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen, der Tagespflege und der Offenen Ganztagsschule erzielt.
Die Einigung sieht vor, dass sich das Land NRW mit der Hälfte der Kosten an den Elternbeiträgen für den Besuch der Kindertageseinrichtungen, der Tagespflege und der Offenen Ganztagsschule für den Monat Februar beteiligt sowie mit einem Viertel der Kosten an den Monaten März, April und Mai. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Elternbeiträge zu gleichen Teilen auch von der Stadt Gelsenkirchen übernommen werden.
Wie bereits im Januar 2021 ist somit auch der Elternbeitrag für Februar komplett ausgesetzt. Für die Monate März, April und Mai bedeutet dies eine hälftige Übernahme der Elternbeiträge durch Land und Kommune, die andere Hälfte ist weiterhin durch die Eltern zu entrichten.
Für das Jahr 2021 sind daher für 3,5 Monate keine Elternbeiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen, der Tagespflege und der Offenen Ganztagsschule zu zahlen.
Durch die Zusage von Familienminister Joachim Stamp sind zusätzlich zu den Elternbeiträgen für Januar bereits die Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni ausgesetzt worden. Es wird daher noch der hälftige Elternbeitrag des Monats Juli 2021 ausgesetzt.
Eltern, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird daher im Juli 2021 nur ein halber Elternbeitrag vom Konto abgebucht. Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, kann die Zahlung für Juli 2021 halbieren.
Falls es trotzdem zu einer Überzahlung kommt, wird durch das Referat Stadtkämmerei und Finanzen automatisch eine Erstattung der Beiträge erfolgen. Auf Grund der erhöhten Fallzahlen wird es weiterhin zu Verzögerungen bei der Erstattung kommen. Für diesen Fall bittet die Stadt Gelsenkirchen um Nachsicht und dankt für das Verständnis.