10. Juni 2021, 15:44 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 10. Juni 2021, 15:44 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Historische Abbildung zum Marktrecht in Gelsenkirchen. Bildrechte: Heimatbund Gelsenkirchen
Lange bevor es Supermärkte und Kaufhäuser gab, war der Markt für den Handel von Waren ein wichtiges Element. Und so war es für das damalige Dorf Gelsenkirchen ein wichtiger Schritt, als der Landesherr Herzog Wilhelm von Cleve dem Kirchdorf Gelsenkirchen vor genau 450 Jahren, am 10. Juni 1571, die Rechte verlieh, zwei Mal pro Jahr einen Markt zu eröffnen und freien Handel unter seinem Schutz zu treiben.
Zeitgleich mit der Kirchweih am St.-Jörgen-Tag am 23. April und am St.-Michaels-Tag am 29. September durfte jeweils drei Tage vorab und an den drei Folgetagen ein Markt in Gelsenkirchen abgehalten werden. Die Jahrmarktbesucher waren jeweils – so entschied es der Herzog – von Zoll- und Wegegeldern befreit.
Durch dieses Marktrecht wurde das Dorf Gelsenkirchen seinerzeit mit den Freiheiten Buer und Wattenscheid nahezu gleichgestellt. In den Anfangsjahren blieben die Besucherströme laut historischer Aufzeichnungen allerdings aus, da die Wege ins Dorf zu uneben und damit zu beschwerlich waren.
Die Stadtmarketinggesellschaft Gelsenkirchen (SMG) plant zum Jubiläum des ersten Gelsenkirchener Marktes Ende September eine ganz besondere Marktveranstaltung auf dem Heinrich-König-Platz.