02. Juni 2021, 16:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Zum Freitag, 4. Juni 2021, um Mitternacht läuft die städtische Allgemeinverfügung, die Grill- und Picknickverbote sowie das Alkoholverbot unter freiem Himmel beinhaltet, aus. Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte, die in der Stadt Gelsenkirchen deutlich unter 100 liegen, wird diese Allgemeinverfügung nicht verlängert.
Da der Inzidenzwert in Gelsenkirchen am heutigen Mittwoch den Wert von 50 wieder knapp überschritten hat, werden jedoch zunächst keine weiteren coronabedingten Einschränkungen zurückgenommen werden können. Dafür gilt landesweit die Regel, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen der Inzidenzwert unter 50 liegen muss.
Zudem bleibt die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen im Stadtgebiet. Das ist in einer neuen Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen zur Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2 festgelegt wurden. Diese Allgemeinverfügung gilt von Samstag, 5. Juni 2021, bis zunächst zum Donnerstag, 24. Juni 2021.