06. Mai 2021, 17:46 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Seit dem heutigen Donnerstag sind Teile der Priorisierungsgruppe 3 berechtigt, eine Coronaschutzimpfung zu erhalten. Das hat das Landesgesundheitsministerium am Mittwochnachmittag in einem Erlass mitgeteilt. Impfberechtigt sind damit unter anderem Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und an weiterführenden Schulen sowie Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen. Die Terminbuchung dieser Gruppen erfolgt ausschließlich über das Terminsystem der Kassenärztlichen Vereinigung entweder per Online-Anmeldung auf der Internetseite www.116117.de oder unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 116 117 02. Auch die bereits impfberechtigten Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren, die sich bisher über die städtische Homepage um einen Termin im Impfzentrum bemühen konnten, sollen nach den Vorstellungen des Landes künftig über dieses Buchungssystem ihre Termine im Impfzentrum vereinbaren. Ab Samstag werden diese Personengruppen daher keine Anträge mehr über die Website der Stadt Gelsenkirchen stellen können. Bereits gestellte Anträge werden selbstverständlich noch bearbeitet. Weiterhin Impfanträge über die städtische Website stellen können allerdings chronisch Kranke und Beschäftigte der Priorisierungsgruppe 2 (Erzieherinnen und Erzieher, Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer).
Für alle anderen gilt: Der Nachweis über die Impfberechtigung, der bislang über ein Online-Formular erfolgte, wird künftig zum Termin im Impfzentrum mitzubringen sein und vor Ort geprüft werden. Die entsprechenden Bescheinigungen stehen zum Download aber auch weiterhin unter www.gelsenkirchen.de/impfpriorisierung bereit.
In Gelsenkirchen sind bislang 103.736 Impfungen verabreicht worden, davon 80.773 Erstimpfungen (Stand 6. Mai).