01. April 2021, 19:22 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Ab Karfreitag, 2. April 2021, gilt in öffentlichen Grünanlagen und anderen Bereichen der Stadt Gelsenkirchen ein Grill- und Picknickverbot. Dabei erstreckt sich das Grillverbot auf alle öffentlichen Plätze, Parks und Grünanlagen des Stadtgebiets, das Picknickverbot auf folgende stark frequentierte Bereiche in der Stadt:
- Bulmker Park
- Nienhauser Busch
- Nordsternpark
- Stadtgarten
- Marina Graf Bismarck
- Parkanlage Schloss Berge
Zudem wird im Nordsternpark das Kinderland ab morgen gesperrt. Diese Maßnahmen gelten zunächst analog zur Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum 18. April.
„Natürlich wollen wir alle bei schönem Wetter über die Ostertage in Freie. Und das soll ja auch möglich sein – aber eben mit Vorsicht und mit Abstand. Angesichts der gestiegenen Inzidenzen der letzten Tage sollte allen klar sein, dass wir uns Leichtfertigkeit und Sorglosigkeit über die Ostertage nicht leisten können. Ich bitte alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, weiter umsichtig zu sein und mitzuhelfen, dass die Infektionszahlen nicht weiter steigen und wir womöglich über noch einschneidendere Maßnahmen reden müssen“, so Oberbürgermeisterin Karin Welge.
„Diese Maßnahmen halten wir leider für notwendig, damit es gerade über die Ostertage in den Parks sicher zugeht. Der Spaziergang alleine oder zu zweit soll natürlich weiter möglich sein. Aber das Zusammenkommen von Gruppen ohne Abstand und Maske ist ein großes Risiko, das wir durch diese Maßnahme minimieren wollen“, erläutert Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff.
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt wird gemeinsam mit der Polizei über die Feiertage im Stadtgebiet präsent sein und dabei vor allem auch die Parkanlagen im Blick haben. Bei Verstößen gegen die Regelungen sind Bußgelder in Höhe von mehreren hundert Euro möglich.