04. März 2021, 18:43 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung (4. März) die Verlängerung und Ergänzung von Maßnahmen zur Erholung der Gelsenkirchener Wirtschaft beschlossen. Bereits im Juni 2020 hatte der Rat das umfangreiche Maßnahmenpaket „Gelsenkirchen startet durch!“ verabschiedet. Dazu zählen unter anderem die Aussetzung von Sondernutzungsgebühren für Gastronomie- und Warenangebote in Außenbereichen sowie Sondergenehmigungen für das Schaustellergewerbe.
Diese Maßnahmen wurden in der Ratssitzung im Dezember 2020 zunächst bis zum 31. März 2021 und nun noch einmal bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Sobald der Betrieb von Gastronomie, Einzelhandels- und Schaustellergeschäften vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und der Coronaschutzverordnung wieder möglich ist, können diese Maßnahmen folglich unmittelbar greifen.
„Nach dem Lockdown brauchen Handel und Gastronomie vor allem eines: Umsatz. Unser Maßnahmenpaket setzt dafür den richtigen Rahmen“, so Stadtrat Dr. Christopher Schmitt.
Die wirtschaftliche Lage vieler Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe hat sich durch den Lockdown weiter zugespitzt. Der Rat der Stadt hat daher beschlossen, die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Warenaussteller, Werbereiter und die Außengastronomie für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Fast 500 Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe hatten im Jahr 2019 Sondernutzungserlaubnisse erhalten und könnten somit in diesem Jahr von dem Erlass profitieren.
Auch Schaustellern wird weiterhin die Möglichkeit geboten, ihre Verkaufswagen kostenlos auf dafür ausgewiesenen bzw. geprüften Flächen im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2021 aufzustellen. Sofern Veranstaltungen wieder durchgeführt werden dürfen, genießen diese jedoch Vorrang gegenüber einer Nutzung der betroffenen Flächen durch die Schausteller.
Für die Zentren Gelsenkirchen-City und Gelsenkirchen-Buer wird darüber hinaus die bestehende Gestaltungssatzung für die Außengastronomie für den genannten Zeitraum ausgesetzt. Auf diese Weise wird ermöglicht, dass Betriebe ihr Angebot im Außenbereich an Wetter- und Witterungsverhältnisse sowie die jeweils geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen anpassen können.