12. Januar 2021, 16:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bildrechte: pixabay / Bilge Can Gürer
Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2021 erneut zehn Preise im Sinne einer Förderung für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstlerin beziehungsweise Künstler und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstlerinnen und Künstler aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet. Ausschreibungsfrist ist der 30. April 2021.
Die Bewerbungen werden zunächst bei den teilnehmenden Städten eingereicht und von einer lokalen Jury gesichtet. Diese schlagen der zentralen Jury des NRWKS anschließend jeweils eine Künstlerin oder einen Künstler vor. In Gelsenkirchen wählt eine lokale Jury unter Federführung des Referats Kultur der Stadt Gelsenkirchen eine Künstlerin/einen Künstler aus den Bewerbungen aus.
Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstlerinnen und Künstler, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse etc.) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen etc. vorweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und für eine Bewerbung in Gelsenkirchen auch ihren Wohnsitz in Gelsenkirchen haben.
Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen per E-Mail. Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten: einen künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal 2 Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal 2 Seiten in einem PDF) erwartet, in dem unter anderem die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird. Ergänzend können dem Referat Kultur fristgerecht Materialien in analoger Form (Ausstellungs-kataloge etc.) bereitgestellt werden. Für die Jurys sind neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin beziehungsweise des Künstlers maßgeblich.
Die genannten Unterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist eingesandt werden an
referat.kultur@gelsenkirchen.de
Ergänzende, analoge Materialien können eingesandt werden an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Kultur
Ausschreibung CityARTists 2021
45875 Gelsenkirchen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Andrea Rohmert vom Referat Kultur, Telefon 0209 169-4060 oder per Mail an referat.kultur@gelsenkirchen.de
Die Ausschreibungsfrist endet am 30. April 2021. Später eingehende Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Die Entscheidung der zentralen Jury wird spätestens am 30. September 2021 getroffen. Die Preisverleihung erfolgt Anfang Oktober 2021.