02. November 2020, 15:55 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weitergehend zu minimieren, sind bei Eheschließungen wieder Einschränkungen notwendig. Eheschließungen können ab sofort nur noch mit zehn Personen (inklusive Brautpaar) durchgeführt werden. Diese Regelung steht im Einklang mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung NRW.
Die Brautpaare haben zudem darauf zu achten, dass sich nur die erlaubte Anzahl an Gästen im Außenbereich des Standesamtes und der anderen Trauorte aufhalten.
Die Einschränkung gilt bis auf weiteres und wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Daher gilt die Empfehlung, sich täglich über die Medien und Nachrichtendienste beziehungsweise über die Homepage der Stadt Gelsenkirchen über anstehende Änderungen zu informieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes bitten um das Verständnis der Brautleute und wünschen den Hochzeitspaaren trotz dieser Einschränkung eine stimmungsvolle Trauung.