02. November 2020, 15:43 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Beispielschild Parken für Elektrofahrzeuge. Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Ab Mittwoch, 4. November 2020, gelten für das Parken und Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum neue Regelungen. Elektrofahrzeuge dürfen an Ladensäulen in der Zeit von 8 bis 22 Uhr nur noch dann kostenlos parken, wenn sie tatsächlich geladen werden. Ein Parken ohne Ladevorgang ist hier aber nicht mehr gestattet.
Elektrofahrzeuge können wie bisher auch auf bewirtschafteten, öffentlichen Parkflächen bis zu drei Stunden kostenfrei parken.
Die Neuregelung wurde nötig, da an den Ladesäulen auch Fahrzeuge abgestellt wurden, ohne diese zu laden, wodurch die Säulen aber für weitere Ladevorgänge blockiert waren.
Auf die neue Regelung weist eine entsprechende Beschilderung hin.