30. Oktober 2020, 16:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die ab Montag, 2. November 2020 in Kraft tritt, vermerkt es unter §8 ganz deutlich: „Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstaus-stellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig. Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.“ Lediglich der Probebetrieb dürfe aufrechterhalten werden.
„Für alle Kultureinrichtungen und viele Kulturschaffende in unserer Stadt ist diese Verordnung ein herber Schlag, denn ihre Programme stehen bereits seit Langem“, so Kulturdezernentin Anne Heselhaus. Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklungen muss auch das Kunstmuseum Gelsenkirchen vom 2. bis 30. November 2020 schließen. Alle geplanten Termine, Kurse und Veranstaltungen in diesem Zeitraum werden abgesagt, die Museumspädagogik muss ruhen. Ganz auf Kunst und Kultur müssen die Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener jedoch nicht verzichten: Das Kunstmuseum Gelsenkirchen steht in den nächsten vier Wochen jedoch weiterhin digital über den Newsletter, die Homepage sowie mit Social Media Angeboten zur Verfügung.
Auch der Kulturraum „die Flora“ muss im Monat November seien Türen schließen, hier wird bereits ein für den 1. November geplantes Konzert abgesagt. Ebenso müssen auch das Musiktheater Gelsenkirchen und das Consol Theater alle Aufführungen im Monat November absagen oder auf spätere Zeitpunkte verlegen.
Die für den 11. November im Schloss Horst geplante Veranstaltung „Highland Blast“ wird auf den nächsten Herbst verschoben, denn im Schloss Horst und im Stadtbauraum dürfen im November keinerlei Kulturveranstaltungen stattfinden, auch Ausstellungen können am Sonntag, 1. November, zum vorerst letzten Mal besucht werden im Schloss.
Die Sammlung Thiel auf dem Consol-Gelände öffnet an diesem Samstag, 31. Oktober, noch ein letztes Mal und bleibt dann an den November-Samstagen für Besucher geschlossen.
Der Musikunterricht der Städtischen Musikschule kann – wie bei der Corona-Pandemie-Welle im Frühjahr - im November nur Online erfolgen, der Präsenzunterricht und die Konzerte der Musikschule müssen vorerst einen Monat lang auf Eis gelegt werden.
Die Stadtbibliothek darf mit allen Zweigstellen vorerst geöffnet bleiben, es gelten jedoch geänderte Öffnungszeiten und strenge Hygieneregeln. Info hierzu sind auf der Internetseite https://stadtbibliothek.gelsenkirchen.de/ zu finden. Ein Zugang zu den Bibliotheken ist derzeit nur mit Bibliotheksausweis möglich, die maximale Besucherzahl ist zudem begrenzt. Die Stadtbibliothek hat zudem ihre digitalen Angebote ausgeweitet.
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht auch vor, dass an Volkshochschulen der Kursbetrieb bis Ende November 2020 unterbrochen werden muss. Dies betrifft auch alle Angebote der Volkshochschule Gelsenkirchen mit Ausnahme von Integrationskursen (und dazugehörigen Sprechstunden), berufsbezogenen Integrationssprachkursen, beruflichen Aus- und Fortbildungen (Bildungsurlaube), Grundbildungsangeboten, Prüfungen und Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Währenddessen bietet die Gelsenkirchener VHS aber ein großes Angebot an Online-Veranstaltungen und Online-Vorträgen an. Informationen dazu sind im Internet zu finden.
Die vorgesehenen Filmvorführungen des Kommunalen Kinos (KoKi) für den Monat November müssen entfallen, da der Kinobetrieb untersagt ist.