21. September 2020, 16:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Gelsenkirchen hat am vergangenen Wochenende verstärkt große Veranstaltungsräume auf die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung kontrolliert. Dabei wurden die Hygienevorschriften in allen überprüften Lokalitäten eingehalten. Lediglich in einem Fall waren die vorgeschriebenen Nachverfolgungslisten nicht ordnungsgemäß geführt. Gegen den Betreiber wurde daher ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Er muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.000 Euro rechnen.
Die intensiven Kontrollen waren veranlasst worden, weil das lokale Infektionsgeschehen und die damit verbundenen gestiegenen Fallzahlen vor allem durch größere Feiergesellschaften in den vergangenen Wochen ausgelöst worden waren.
Aufgrund der warmen Witterung war der KOD am Samstag und Sonntag auch verstärkt in den Gelsenkirchener Parkanlagen unterwegs, um neben den Corona-Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum unter anderem das herrschende Grillverbot zu kontrollieren. Vereinzelt mussten Besucherinnen und Besucher aufgefordert werden, das Grillen zu unterlassen.