11. September 2020, 13:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Bei einer Schwerpunktkontrolle im Gelsenkirchener Hauptbahnhof sind am Donnerstag, 10. September, 227 Verstöße gegen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mit jeweils 150 Euro Bußgeld geahndet worden.
Gemeinsam haben Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt, von DB Sicherheit und des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr die Kontrolle mit Unterstützung der Bundespolizei durchgeführt.
Während an den Bahnsteigen ein Mund-Nasen-Schutz getragen wurde, sind die Verstöße allesamt in der Bahnhofshalle festgestellt worden. Doch auch hier gilt die Maskenpflicht.
Die Stadt verfolgt bei der Durchsetzung der Maskenpflicht eine Null-Toleranz-Strategie. Daher werden Verstöße konsequent geahndet. Weitere Schwerpunktkontrollen durch den KOD sind vorgesehen.