21. Juli 2020, 15:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen hat am heutigen Dienstag (21. Juli) noch einmal dringend an die Pflichten der Urlauber und Urlauberinnen erinnert, die nach einem Aufenthalt in RKI-Risikogebieten nach Gelsenkirchen zurückkehren. „Denken Sie daran: Nach 14 Tagen Karibik können 14 Tage Quarantäne kommen“, so Krisenstabsleiterin Karin Welge.
Niemand wolle den Bürgerinnen und Bürgern den wohlverdienten Sommerurlaub verleiden, aber wer in Risikogebiete reise, solle an die Konsequenzen denken: Ohne ein negatives ärztliches Zeugnis, das den vorgenommenen Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise bescheinigt und sofort dem Gesundheitsamt vorgelegt wird, sind 14 Tage Quarantäne erforderlich.
Karin Welge: „Wir sind mitten in den Sommerferien. In drei Wochen beginnt – in welcher Form auch immer – der Betrieb in unseren Schulen und Kitas wieder. Es wäre fatal, wenn das Virus über die Reiserückkehrer in die Einrichtungen getragen werden würde. Ich appelliere an alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, sich weiterhin so solidarisch wie bisher zu verhalten und die Regeln zu beachten.“
Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff erinnert in diesem Zusammenhang an die schwierige Aufgabe des Gesundheitsamtes: „Derzeit können wir Infektionsketten verfolgen. Wir haben aber gerade in Gütersloh gesehen, wie schnell so etwas in die andere Richtung umschlagen kann.“ Damit dies in Gelsenkirchen nicht passiere, setze die Stadt vor allem auf die ausführliche Information der Öffentlichkeit, so Wolterhoff weiter.
So wird die Homepage der Stadt ständig auf dem aktuellen Stand gehalten. Links zum Robert-Koch-Institut (RKI) gibt es hier genauso wie umfangreiche Antworten auf häufig gestellte Fragen. Auch die bekannte Hotline der Stadt unter 169-5000 ist weiterhin von montags und freitags zwischen 9 und 13 Uhr besetzt und gibt Auskunft.
Rückkehrer können sich zudem über ein Formular auf www.gelsenkirchen.de an das Gesundheitsamt wenden. Hier kann auch das ärztliche Zeugnis mit dem Testergebnis hochgeladen werden. „Jeder kann sich informieren und die Betroffenen können uns auf ganz unterschiedlichen Wegen informieren. Es gibt also überhaupt keine Ausrede dies nicht zu tun“, so Luidger Wolterhoff abschließend.
Die verpflichtende Anmeldung nach der Rückkehr aus Risikogebieten ist übrigens nicht nur im Interesse der Gesundheit aller. Verstöße gegen die Corona-Einreiseverordnung des Landes NRW und das Infektionsschutzgesetz können zu saftigen Strafen führen: Im Höchstfall werden 25.000 Euro fällig.