10. Juni 2020, 16:01 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das erste Semester 2020 war und ist für die Volkshochschule Gelsenkirchen außergewöhnlich. Nur wenige Wochen nach dem Start musste der Kursbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie vollständig eingestellt werden. Kurz vor dem Ende der regulären Semesterzeit können einzelne Kurse aber wiederaufgenommen werden.
„Beim sukzessiven Neustart der VHS-Angebote steht die Gesundheit und der Schutz von Teilnehmenden und Mitarbeitenden natürlich im Vordergrund“, betont Klaus Rostek, Leiter des Bildungsreferates der Stadt Gelsenkirchen. „Wir haben ein eigenes Hygienekonzept gemäß der geltenden Corona-Schutzverordnung erarbeitet, das die Nutzung der VHS-Räumlichkeiten im Bildungszentrum, im Lindenkarree und im Schauburg-Gebäude regelt und regelmäßig an die aktuellen behördlichen Regelungen angepasst wird.“
Es werden zunächst nur Angebote wiederaufgenommen, in denen die Abstands- und Hygieneregeln lückenlos eingehalten werden können. Dies kann dazu führen, dass die Kursräume andere sein werden oder die Anfangszeiten leicht variieren.
„Wir werden nach und nach alle Teilnehmenden darüber informieren, ob ihre Kurse stattfinden oder nicht.“, ergänzt die stellvertretende VHS-Direktorin Brigitte Schneider. „Zunächst werden ausgewählte Sprach- und Bewegungskurse sowie einzelne Kreativangebote starten, deren Dauer teilweise in die Sommerferien hinein verlängert wird. Auch sind einige Zusatzangebote während der Sommerferien in Planung.“
Weiterhin im Angebot sind Online-Veranstaltungen. Außerdem werden A1- und B2- Prüfungen in Deutsch als Zweitsprache abgenommen sowie Einbürgerungstest und Deutschtests für Zuwanderer durchgeführt. Im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ ist außerdem nach telefonischer Terminvereinbarung (+49 (209) 169-2658) der Besuch der Sprechstunde zur Anmeldung für Integrationskurse, die im Herbst starten, möglich. Aktuelle Informationen zum Kursgeschehen sind immer auf www.vhs-gelsenkirchen.de zu finden.
Grundsätzlich gilt, dass beim Betreten und Verlassen aller Unterrichtsgebäude ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss und feste Sitzplätze vergeben werden. Während des Kursgeschehens kann der Mund-Nasen-Schutz abgesetzt werden, muss aber griffbereit sein. Nach Unterrichtsende müssen die Räumlichkeiten und Gebäude unverzüglich verlassen werden, ein sonstiger Aufenthalt ist dort nicht erlaubt.
Für den Kursbetrieb noch nicht freigegeben sind Räumlichkeiten in öffentlichen Schulen einschließlich der dort befindlichen Lehrschwimmbecken und Turnhallen.