17. Mai 2020, 17:19 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Der Kommunale Ordnungsdienst hat zusammen mit der Gewerbeaufsicht und der Polizei am Samstag während der Übertragung der Fußball-Bundesliga insgesamt 13 Gaststätten aufgesucht. Dabei wurden die Regelungen der Coronaschutzverordnung überprüft. Dabei wurde gezielt auf die Sitzplatzpflicht, das Führen der Gästelisten, die Abstandsregeln, das Tragen von Mund- und Nasenschutz sowie das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und Einmalhandtüchern geachtet.
In zwölf Gaststätten gab es keine Beanstandungen.
In einem Fall wurden Verstöße festgestellt. Hier wurden vor allem die Mindestabstände nicht eingehalten. Gemeinsam mit dem Betreiber konnte die Einhaltung der Regeln umgesetzt werden. Allerdings wird der Gaststättenpächter zu den Verstößen angehört und muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.
Insgesamt haben sich Fußballfans und Gastwirte nahezu komplett an die Regelungen gehalten, so das positive Resümee des Kommunalen Ordnungsdienstes.